Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21307
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung einer Zuwendung an das Netzwerk Nächstenliebe e. V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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16.06.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Dem Netzwerk Nächstenliebe e.V. wird für das Jahr 2023 eine Zuwendung im Rahmen der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Höhe von 9.000,00 € gewährt.
Die Gewährung des Zuschusses steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts, sowie der Bewirtschaftungsfreigabe und der tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Netzwerk Nächstenliebe e.V. ist Träger der freien Jugendhilfe und soll auch im lfd. Jahr 2023 mit dem Präventivprojekt „wellcome - Praktische Hilfen für Familien nach der Geburt“ eine Förderung erhalten, um so das aus Sicht der Verwaltung wichtige jugendhilfliche Angebot abzusichern.
Das Projekt „wellcome - Praktische Hilfen für Familien nach der Geburt“ gehört zu einem wichtigen Präventions-Baustein der Frühen Hilfen und richtet sich vornehmlich als ein niedrigschwelliges unterstützendes Angebot an junge Familien mit besonderen „Belastungen“ (z. B. Mehrlingsgeburt, Alleinerziehende) mit dem Ziel einer möglichen Überforderung der Eltern entgegenzuwirken und damit präventiv eine Gesundheits- und Entwicklungsgefährdung der Kinder zu verhindern.
Der Zuwendungsgewährung liegen folgende Eckdaten zu Grunde:
Zuwendungsart:
Projektförderung
Finanzierungsart:
Festbetragsfinanzierung
Kosten und Finanzierung:
Antragssumme 9.000,00 €
Vorschlag 9.000,00 €
Gesamtausgaben: 16.865,00 €
Einnahmen
Mitgliedsbeiträge 6.465,00 €
Teilnehmerentgelte 1.400,00 €
Städt. Zuwendung 9.000,00 €
Gesamteinnahmen: 16.865,00 €
Entsprechende Haushaltsmittel sind unter PSP 1.36.3630.16.04, Sachkonto 431810 eingeplant.
