Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21323
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der Ganz- und Teilzeitbetreuung von Schulkindern in Kinder- und Teenyklubs (KTK) der Träger der freien Jugendhilfe in 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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16.06.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Für die Weiterführung von Ganz- und Teilzeitbetreuungsplätzen für Schulkinder in Kinder- und Teenyklubs werden folgenden Trägern im Rahmen der institutionellen Förderung als Fehlbedarfsfinanzierung vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2023 die nachfolgend aufgeführten Finanzmittel einschließlich einer Vertretungsausfallpauschale und einer Inklusionspauschale für das Haushaltsjahr 2023 bewilligt:
1. | Kinder- und Teenyklub „Kinderhaus Brunsviga“ | 223.060,00 € |
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2. | Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Braunschweig e. V. Kinder- und Teenyklub Wenden“ | 175.970,00 € |
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3. | Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Braunschweig e. V. Kinder- und Teenyklub Broitzemer Straße | 92.820,00 € |
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| 491.850,00 € |
Die Gewährung der Zuschüsse steht unter dem Vorbehalt der tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss hat am 7. März 1991 zur Ergänzung der jugendhilflichen und jugendschulischen Betreuungsangebote für Schulkinder im östlichen Ringgebiet die Maßnahme „Kinder- und Teenyklub-Arbeit“ in den Räumen des Gemeinschaftshauses Brunsviga beschlossen. In seiner Sitzung am 14. Juni 1995 stimmte der Jugendhilfeausschuss der Umwandlung der bisherigen „Ganztags- und Teilzeitbetreuung Wenden“ in einen Kinder- und Teenyklub zu Beginn des Schuljahres 1995/1996 zu. Die Zustimmung zur Erweiterung des Angebotes im offenen Kindertreff Broitzemer Straße entsprechend der Konzeption eines Kinder- und Teenyklubs erfolgte am 15. Mai 1997.
Angaben zu den Tätigkeitsbereichen der Kinder- und Teenyklubs, zu ihrer Finanzierung sowie der Höhe des Zuwendungsantrages und des Verwaltungsvorschlags können aus den Anlagen 1 bis 3 entnommen werden.
Da das auf den Zuschuss anzurechnende Entgeltaufkommen und der Landeszuschuss gemäß §§ 24 bis 29 NKiTaG in Verbindung mit §§ 21, 22 DVO-NKiTaG erst nach Ablauf des Kalenderjahres feststehen, erfolgt die endgültige Zuschussberechnung im Rahmen des Verwendungsnachweises im Folgejahr.
Mittel in der vorgeschlagenen Höhe stehen vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2023 zur Verfügung.
Sollten sich die tatsächlichen Zuschussbedarfe der Einrichtungen verändern (z. B. durch erforderliche personelle Veränderungen, Tarifabschlüsse, etc.), können abweichend vom Beschlussvorschlag veränderte Beträge im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel gewährt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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205,3 kB
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