Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 23-21380

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Antwort zur Vorlage 23-20675 schreibt die Verwaltung: In der Abteilung Allgemeine Erziehungshilfe (51.1) und der Abteilung Eingliederungshilfe und Fachdienste (51.2) des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie wird den Mitarbeitenden die Möglichkeit der externen Supervision standardmäßig zur Verfügung gestellt. Dazu können pro Jahr in jedem Team 8-10 Sitzungen à drei Stunden genutzt werden. Bei besonderen Bedarfen auch weitere Sitzungen. Ebenso sind Einzelsupervisionen nach Absprache und Bedarf für die Mitarbeitenden (z.B. bei der Bearbeitung von besonders herausfordernden und belastenden Fallkonstellationen) möglich.

Bei einer Krisensupervision ist ein zeitnaher Termin zum pressierenden Problem notwendig, damit dieses auch entsprechend bearbeitet werden kann. Daher fragen wir:

1) Wie viele Einzel-Supervisionen wurden im Jahr 2022 beantragt?

2) Wie viele davon wurden genehmigt?

 

3) Wie lange dauert i.d.R. der verwaltungsinterne Prozess vom Antrag auf Einzel-Supervision bis zur Genehmigung und dem Supervisionstermin? 

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