Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21558

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen für die Kindertagesstätten der Stadt Braunschweig - Kindertagesstätten-AVB - in der vom Rat beschlossenen Fassung vom 18. Februar 2020 werden wie folgt geändert:

 

1. § 2 wird wie folgt gefasst:

 

„Die Kindertagesstätten gliedern sich in

 

a) Krippen für Kinder im Alter von acht Wochen bis zu drei Jahren

 

Die Aufnahme der Kinder im Alter bis zu drei Jahren dient überwiegend der Entlastung alleinstehender und berufstätiger Erziehungsberechtigter (Eltern, Großeltern, Pflegeeltern, Vormünder usw.) und  

 

b) Kindergärten für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung

 

Bei den Kindern im Alter von drei Jahren an soll der Kindergarten einen wichtigen Erfahrungsraum bieten, der die Familienerziehung ergänzt und erweitert. Die pädagogische Arbeit im Kindergarten ist bedürfnisorientiert und ausgerichtet auf eine harmonische Gesamtentwicklung, wobei im Wesentlichen auf die Entfaltung der kindlichen Aktivitäten im Spiel Wert gelegt wird.“

 

2. In § 6 wird folgender Absatz 4 eingefügt:

 

„(4) Bei Schließung der Kindertagesstätten/der betreuenden Gruppe aus betrieblichen oder anderen zwingenden Gründen (z. B. Streik, Schließung nach dem Infektionsschutzgesetz) erfolgt ab der Dauer von drei zusammenhängenden Betreuungstagen eine taggenaue Erstattung der Entgelte für den Schließungszeitraum. Dies gilt nicht für Schließungen nach § 8 Abs. 1 der AVB.“

 

3. § 7 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

 

(1) Die Kindertagesstätten sind von Montag bis Freitag geöffnet. Die Betreuungszeiten richten sich nach den in Anspruch genommenen Betreuungsstunden, wobei in den Angebotsarten Kindergarten und Krippe 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 Stunden gebucht werden können. Die Wahlmöglichkeit der Betreuungsdauer wird durch das in der Vertragskindertagesstätte vorgehaltene Angebot eingeschränkt.

 

4. § 8 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

 

„(1) Die Kindertagesstätten werden in der Regel

- während der Sommerferien für die Dauer von drei Wochen,

- am letzten Werktag vor dem 24. Dezember (Heiligabend) bis einschließlich dem ersten Werktag nach Neujahr und

- für bis zu vier Tage im Jahr für Zwecke der Aus- und Fortbildung

geschlossen.

Die Schließungstermine werden den Erziehungsberechtigten rechtzeitig bekanntgegeben.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 18. Februar 2020 hat der Rat der Stadt Braunschweig letztmalig die Allgemeinen Vertragsbestimmungen für die Kindertagesstätten der Stadt Braunschweig (Kindertagesstätten-AVB) angepasst.

 

Die 2022 erfolgten Änderungen im Tarifvertrag für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst/Sozial- und Erziehungsdienst sowie die zunehmenden Auswirkungen des bundesweit herrschenden Fachkräfte- und Personalmangels machen die von der Verwaltung vorgeschlagenen Anpassungen der Allgemeinen Vertragsbestimmungen erforderlich.

 

 

Zu 1.:
In den 33 städtischen Kindertagesstätten erfolgt seit dem Jahr 2014 sukzessive unter Berücksichtigung der jeweiligen Standortspezifika eine Anlehnung der pädagogischen Arbeit an den Early- Excellence- Ansatz und ist im Wesentlichen auf die Bedürfnisse der Kinder ausgerichtet.

 

Zu 2.:
Bei Entgelterstattungen für einzelne Ausfalltage stehen die Kosten für den Verwaltungsaufwand und Versand in der überwiegenden Anzahl der Betreuungsverhältnisse in einem nicht tragbaren Verhältnis zu den tatsächlichen Erstattungsbeträgen.

 

Zu 3.:

Die Betreuung von Schulkindern in Hortgruppen ist mittlerweile vollständig in den Bereich der Schulkindbetreuung verlagert worden. Insofern bedarf es einer redaktionellen Anpassung von § 7 Abs. 1.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu 4.:
Den in den 33 städtischen Kindertagesstätten tätigen Fachkräften stehen seit 2022 zusätzlich 2 sogenannte Regenerationstage jährlich zu. In der Summe sind damit ca.1200 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr in der jeweiligen Dienstplanung zu berücksichtigen.

Daher werden die Schließtage um Weihnachten und den Jahreswechsel herum um 2 Werktage ausgeweitet.

 

Die geänderten Allgemeinen Vertragsbestimmungen der Stadt Braunschweig - Kindertagesstätten AVB - sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt (Anlage 1).

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Anlagen

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