Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 23-21428

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Der Stadtbezirksrat beantragt folgende Änderung des Flächennutzungsplans:

 

Der im aktuellen FNP als „gewerbliche Baufläche" ausgewiesene Bereich im Stadtgebiet Braunschweig, meint hier ungefähr die Fläche zwischen der Bahnlinie am Übergabebahnhof Beddingen im Osten (und weiter entlang der privaten Bahnlinie der SZ-AG nach Süden folgend), der L615 im Süden; der K15 im Westen und der Ellernbruchteiche/Forst Stiddien im Norden - wird nicht weiter als gewerbliche Baufläche geführt, sondern als „Flächen für die Landwirtschaft sowie Flächen für alternative Nutzungen von Wind- und Sonnenenergie". Entsprechende Änderungen in der regionalen Raumordnungsplanung werden in der Verbandsversammlung beantragt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Da der beschlossene Antrag 22-19025 vom 08.06.2022 nicht richtig formuliert war, erfolgt dieser neuerliche Antrag als Beschluss für einen Vorschlag an den Rat gemäß § 94 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes:


In der Ratssitzung am 05.10.21 wurde für die Stadt Braunschweig ein Richtungsbeschluss zum Klimaschutzkonzept 2.0 gefasst. Es soll erreicht werden: „dass die Stadt Braunschweig nicht nur entsprechend der Novellierung des Bundesklimaschutzgesetzes ihren Beitrag zum Klimaschutz leistet, sondern als Stadt der Wissenschaft und Forschung auch Vorreiter und Vorbild für andere Städte und Kommunen im Bereich Klimaschutz wird. Erklärtes Ziel ist, Klimaneutralität so schnell wie möglich, nach Möglichkeit bis 2030, zu erreichen.“

 

Dafür sollen als prioritär erkannte Maßnahmen so schnell wie möglich definiert und umgesetzt werden.

 

Bereits hier werden Maßnahmen zur Verkehrswende (wie: Ausbau des ÖPNV, Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs) genannt. Und im Hinblick auf Gewerbegebiete heißt es dort: „Planung und Entwicklung von klimafreundlichen und nachhaltigen Gewerbegebieten“.

 

Die Stadt Braunschweig kann, wie es im Beschluss heißt, Vorreiter und Vorbild für andere Städte und Kommunen im Bereich Klimaschutz werden. Ein interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet mit Salzgitter steht dem jedoch diametral entgegen.

 

Die Planungen für ein interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Braunschweig-Salzgitter liegen auf dem Stand Juni 2018 als Machbarkeitsstudie vor. Die dort dargelegten Voraussetzungen und Rahmenbedingungen entsprechen in keinster Weise den aktuellen Klimaschutzerfordernissen, noch sind sie mit den aktuellen Klimaschutzzielen in Braunschweig auch nur entfernt vereinbar. Es ist daher konsequent und zur Erreichung der Klimaschutzziele unabdingbar, die Planungen nicht wieder aufzunehmen und die betroffenen Flächen aus der Gewerbebindung zu entlassen. Auf über 300 ha landwirtschaftlich genutzten Flächen mit den höchsten Bodenrichtwerten Mitteleuropas ist ein Bebauungs- und damit Versiegelungsgrad von 80% (siehe Machbarkeitsstudie) klimapolitisch inzwischen anachronistisch. Durch wissenschaftliche Forschungsarbeiten am Institut für Geoökologie der TU Braunschweig („Mapping urban cold-air paths“) ist der entscheidende Beitrag der angesprochenen Fläche für das Stadtklima in Braunschweig eindeutig bewiesen. Diese Kaltluftpfade anzutasten, wäre unverantwortlich und gefährlich für das Stadtklima (Grafik-Belege in der Anlage). Ein weiteres: Wenn nur mit einer weiteren Autobahnausfahrt im Süden des Gebietes die von den Gutachtern prognostizierten Verkehrsströme des PKW- und LKW-Verkehrs überhaupt zu beltigen sind, müssen wir von Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit kein Wort mehr verlieren.

 

Ein letztes: Weniger als die Hälfte der Fläche gehört der Stadt. Auch für etwa verkaufsbereite Landwirte gibt es kein erreichbares Tauschland, für die großflächige Versiegelung hat Braunschweig überhaupt nicht die nötigen Ausgleichsflächen.

 

gez.    gez.

Niels Salveter   Klaus Krauth

(BIBS)    Fraktionsvorsitzender B90/Grüne
 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise