Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 23-21490

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Sachverhalt

Sachverhalt:


2015 wurde der B- Plan „Vor den Hörsten“ in Waggum, mit Kinder- Jugendspielplatz, Bolzplatz, Kita, Krippe, beschlossen jedoch bis heute nicht umgesetzt.

Der Bolzplatz ist zwischenzeitlich durch eine erfolgreiche Nachbarschaftsklage verhindert worden, weil die Stadt bei der Planung offensichtlich die Rechte der Anlieger bezüglich Schallschutz außer Acht gelassen hat.

Mit einer 2. Lärmschutzwand wäre allerdings eine Realisierung möglich.

Bei der OB-Visite am 10.1.2023 in Waggum wurde auf Anfrage, warum die Verwaltung dem Urteil nicht folgt und die fehlende Lärmschutzwand installiert oder den Standort des Bolzplatzes verlagert, gesagt, dass diese Veränderung einen neuen B- Plan auslösen würde.

Inzwischen sind 8 Jahre ins Land gezogen ohne eine Kompensation für den beseitigten Spieplatz Nordendorfsweg zu leisten, noch den Bedürfnissen der Kindern und Jugendlichen des Neubaugebietes „Vor den Hörsten“ in irgendeiner Form gerecht zu werden. Das entspricht nicht unserem Verständnis von erfolgreicher Umsetzung eines Neubaugebietes.

 

  1. Kann durch eine planungsrechtliche Prüfung des Sachverhalts und der erforderlichen lärmschutztechnischen Berechnungen der Jugendplatz/Bolzplatz mit einer 2. Lärmschutzwand ohne neuen Bebauungsplan doch realisiert werden?
  2. Was spricht gegen eine Verlagerung des Bolzplatzes an die Stelle der geplanten Lärmschutzwand?
  3. Auf welchem Platz der Prioritätenliste befindet sich das Vorhaben und wie ist der aktuelle Sachstand zu Planungen und Gesprächen mit dem Investor?

 

Gez.

Tatjana Jenzen Michael Berger Tobias Zimmer

BIBS   CDU   FDP
 

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