Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-20271-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstellung eines Bolz- und Streetballplatzes in Waggum
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle; 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport; 0670 Sportreferat; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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07.06.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Antrag von Antje Keller, der Fraktion Bündnis 90/Grüne und der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 112 Wabe-Schunter-Beberbach vom 10. Januar 2023 (DS 22-20271) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Prüfung, ob auf oder in der Nähe des Sportplatzes in Waggum der beantragte Bolzplatz errichtet werden kann, hat zu folgendem Ergebnis geführt:
Auf dem Gelände des Sportplatzes steht kein freies Flächenpotential für die Anlage des Bolzplatzes zur Verfügung.
Der Sportplatz liegt planungsrechtlich im Außenbereich. Das Querumer Holz und die westlich vorgelagerte Feldflur bis zur Grasseler Straße sind als Landschaftsschutzgebiet nach Naturschutzrecht geschützt. Die Wälder selbst sind darüber hinaus EU-Vogelschutzgebiet. Nördlich des bestehenden Sportplatzes liegt eine naturschutzrechtliche Kompensationsfläche. Der Raum hat damit insgesamt eine besondere naturschutzfachliche Wertigkeit, Schutzwürdigkeit und Empfindlichkeit. Im Umfeld des Sportplatzes gibt es derzeit keine für die Anlage eines Bolzplatzes geeigneten Flächen, die im Eigentum der Stadt stehen. Neben der fehlenden Flächenverfügbarkeit stehen der Errichtung eines Bolzplatzes auch erhebliche naturschutzfachliche wie rechtliche Belange gegenüber. Hinsichtlich einer möglichen Genehmigungsfähigkeit als sonstiges Vorhaben im Außenbereich bestünde für eine abschließende Beurteilung somit grundsätzlicher Prüfbedarf. Zu erwarten ist darüber hinaus das Erfordernis naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen incl. der Bereitstellung geeigneter Flächen. Ebenso würde die Errichtung des Bolzplatzes, insbesondere auch bei einer gewünschten Ausführung als Kunstrasenplatz, mit allen anhängigen Erfordernissen (Grunderwerb, Kompensationsmaßnahmen etc.) einen erheblichen Finanzaufwand bedeuten. Finanzmittel für dieses Projekt sind in den Haushalt 2023/2024 nicht eingestellt worden. Fazit: Die Voraussetzungen, um zeitnah einen Bolzplatz in der Nähe des Sportplatzes Waggum zu errichten, sind aus den vorstehend ausgeführten Gründen nicht gegeben.
Zu der angefragten Herrichtung der vorhandenen Bolzfläche am Kinder- und Jugendzentrum „Kult“ für eine gefahrlose Nutzung kann mitgeteilt werden:
Der bestehende Bolzplatz befindet sich teilweise auf Flächen, die nicht im Eigentum der Stadt stehen, sondern von der Stadt gepachtet sind. Neben der Bolzfläche gibt es hier auch ein Streetball-Feld. Die Verwaltung nimmt die Wiederherrichtung des Bolzplatzes in Waggum neben dem Kinder- und Jugendzentrum „Kult“ in die Planung mit auf und wird diese voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte ausführen.
Wie zur Sitzung des Stadtbezirksrates 112 Wabe-Schunter-Beberbach am 2. März 2023 mitgeteilt (DS 23-20719-01), hat die Verwaltung die Möglichkeiten für die Anlage einer Bolzfläche auf dem Jugendplatz im Neubaugebiet „Vor den Hörsten“ nochmals geprüft. Die Ergebnisse sind in DS 23-21278 zur Beschlussfassung durch den Stadtbezirksrat 112 Wabe-Schunter-Beberbach dargelegt. Sofern der Beschlussempfehlung gefolgt wird, wird die Herstellung eines Rasen-Bolzplatzes als Angebotsbestandteil auf dem neuen Jugendplatz „Vor den Hörsten“ weiterverfolgt. Ebenso wäre dort ein Streetball-Feld vorgesehen.
