Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 23-21499

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Ende des Jahres eine Satzung zum Schutz von Grünbeständen in der Stadt Braunschweig zu erarbeiten und diese dem Rat bis Ende des Jahres zum Beschluss vorzulegen. Diese Satzung soll Aussagen dazu treffen, wie Grünbestände (insbesondere Bäume, Sträucher und andere Gehölze) auf privatem Grund und Boden gefördert und effektiv geschützt werden können. 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
ume und Sträucher sind wichtige Bestandteile unseres Ökosystems und tragen zur Luftreinigung, Kohlenstoffabsorption und Stabilisierung von Böden bei. Eine Satzung zum Schutz dieser wertvollen Grünbestände kann dazu beitragen, die Abholzung insbesondere großer und alter Bäume zu reduzieren und somit den Umweltschutz zu fördern. Gerade in der Stadt haben Bäume eine wichtige Funktion für das Stadtklima, den Umweltschutz und die Aufenthaltsqualität. Sie sind wichtige Akteure im Kampf gegen den Klimawandel. Eine Satzung zu ihrem Schutz kann dazu beitragen, den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu fördern. Darüber erfüllt Grün in der Stadt auch eine wichtige soziale Funktion. Schatten, Schutz vor Lärm und Reduktion die Hitze in städtischen Gebieten sind wichtige positive Effekte dieser Grünbestände. So tragen sie auch zur Gesundheit und zum Wohlbefinden der Menschen bei.

 

Im Kapitel Das grüne Erbe achten im ISEK steht klar, wie wichtig gerade der Baumschutz als Ergänzung zur Förderung der Neupflanzung in Braunschweig ist: Der Schutz der Bäume spielt beim Thema Umweltqualität eine besondere Rolle, denn ein großer Baumbestand erfüllt gleich mehrere Funktionen: Er wirkt stadtbildprägend, übernimmt wichtige Klimaschutzfunktionen, bietet Wind-, Lärm- und Sichtschutz und dient als Lebensraum sowie Nahrungsquelle für die Tier- und Pflanzenwelt. (S. 149) Ebenso wird der Baumschutz im IKSK 2.0 an verschiedenen Stellen benannt (1.4 und 2.5), da durch Bestandsbäume auch Treibhausgase innerhalb des Stadtgebiets gebunden werden können.

 

Zusammenfassend kann eine solche Satzung zum Schutz von Grünbeständen dazu beitragen, den Umwelt- und Klimaschutz zu fördern, das Erscheinungsbild und das Wohlbefinden unserer Gemeinden zu verbessern sowie die sozialen und kulturellen Werte von Stadtgrün zu bewahren. Neben der Förderung neuer Baumpflanzungen z.B. durch das Förderprogramm "Baumreich(es) Braunschweig sollten wir als Stadt durch die Wiedereinführung einer Satzung zum Schutz unserer Bestandsgehölze aktiv vor willkürlichen Fällungen schützen.

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