Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 23-21485
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherstellung der durchgehenden ärztlichen Versorgung im Zuge des Kooperationsvertrags zur Ausnüchterung intoxikierter Personen in Polizeigewahrsam
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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zur Beantwortung
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07.06.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Anfang Januar 2023 wurde ein Mann von der Braunschweiger Polizei in Gewahrsam genommen, aufgrund des Verdachtes, er hätte in einer Bar Pfefferspray eingesetzt und dadurch vier Personen verletzt. Der ermittelnde Staatsanwalt äußerte darüber hinaus, dass das Gewahrsam zudem vorbeugend angeordnet wurde, da der Mann „augenscheinlich unter dem Einfluss berauschender Substanzen“ gestanden habe.[1]
Inzwischen belegen gesicherte Beweise, dass der Mann irrtümlich beschuldigt wurde, die Pfeffersprayattacke ausgeführt zu haben.[2] Die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der Ingewahrsamnahme muss daher infrage gestellt werden. Besonders, da der Polizeieinsatz ein entsetzliches Ende nach sich zog: Der Mann wurde in einer Zelle der Polizei an der Friedrich-Voigtländer-Straße bewusstlos von einer Ärztin gefunden und musste reanimiert werden, verstarb jedoch kurz darauf im Krankenhaus.[3] Aus den Medien ist zu entnehmen, dass der Vorfall nach wie vor nicht abschließend geklärt ist und sich so in die schreckliche Liste der ungeklärten Todesfälle in Polizeigewahrsam in Deutschland einreiht.
Laut einem Bericht der Braunschweiger Zeitung nahm die Gifhorner Polizei bereits zwei Tage nach den Geschehnissen im Januar die Ermittlungen auf. [4]
Eigentlich hat die Verwaltung für Vorfälle dieser Art ein vorbildhaftes Projekt ins Leben gerufen, welches sicherstellen soll, dass intoxikierte Personen im Polizeigewahrsam ärztlich betreut werden und ihr Gesundheitszustand überwacht wird. Der Fall des verstorbenen Mannes weist jedoch darauf hin, dass möglicherweise Lücken im Projekt existieren, die die Gesundheit der in Gewahrsamgenommenen gefährden können.
Das Pilotprojekt startete im Juli 2020 als Kooperation zwischen Polizei, Städtischem Klinikum und den Medizinischen Versorgungszentren am Städtischen Klinikum.[5] Zuerst wurde das Projekt auf eine Laufzeit von zwei Jahren begrenzt. Aufgrund der Covid-19-Pandemie und der dadurch geringen Fallzahl von intoxikierten Personen beschloss der Rat im Oktober 2021 jedoch die Verschiebung der Laufzeit und legte das Enddatum der Kooperation auf Ende August 2023 fest.[6]
Auch die Betriebszeiten, in denen das ärztliche Personal das Gewahrsam überwacht, wurden in diesem Zuge verändert und liegen nun im folgenden Zeitraum: Freitag ab 22:00 bis Samstag 08:00 Uhr, sowie Samstag ab 22:00 Uhr bis Sonntag um 08 Uhr. Auch an Feier- und Eventtagen soll das jeweilige Polizeigewahrsam laut der Vereinbarung 10 Stunden lang betreut werden.[7]
Aufgaben des ärztlichen Personals sind nach dem beschlossenen Kooperationsvertrag die Entscheidung über den Verbleib der intoxikierten Person im Gewahrsam oder eine Verbringung in die Klinik, zudem sollen sie die ärztliche Überwachung der betroffenen Personen sicherstellen, um bei Verschlechterung des Zustands eine Einweisung ins Krankenhaus anzuordnen.[8]
Für den Zeitraum des Pilotprojektes ist vorgesehen, dass jeweils „ein Arzt im Gewahrsam ausreichend ist“.[9] Jedoch gibt die Verwaltung an, dass die Möglichkeit besteht, nach der Pilotphase nachzusteuern, sollte sich zeigen, dass eine Person im ärztlichen Dienst nicht ausreichen ist.[10] Für die eingesetzten ärztlichen Fachkräfte in den einzelnen Gewahrsamstellen fallen pro Stunde Kosten von jeweils 60 Euro an. Die Verwaltung teilt mit, dass so eine Summe von 600 Euro pro Gewahrsamstelle jede Nacht zusammenkommt.[11]
Aus dieser Aufschlüsselung ergibt sich nun die Frage nach den Pausenzeiten des ärztlichen Personals. So ist bei einem Stundensatz von 60 Euro und 600 Euro Kosten pro Schicht unklar, ob dort Pausen für die einzelnen Fachkräfte einkalkuliert sind oder ob das ärztliche Personal an einem Standort innerhalb der 10 Stunden wechselt (z.B. Ablösung nach 5 h). Diese Frage hat auch Auswirkungen auf den Fall des am Neujahrsmorgen inhaftierten Mannes – denn noch immer ist unklar, weshalb der Mann bereits bewusstlos vom ärztlichen Dienst aufgefunden wurde.
Öffentlich wurde danach der Umstand aufgegriffen, dass der präventiv aufgrund von vermuteter Intoxikation festgesetzte Mann augenscheinlich nicht dauerhaft überwacht wurde. Denn durch das rechtzeitige Feststellen der Verschlechterung seines Zustands hätte möglicherweise eine schnellere Überweisung ins Krankenhaus stattfinden können. Bei Gesprächen über die Verlängerung des Pilotprojektes muss daher bereits eine lückenlose Aufklärung des Vorfalls erfolgt sein, um mögliche Schwächen des Kooperationsvertrags auszubessern und die Gesundheit der Personen in Gewahrsam besser sicherstellen zu können.
Daher fragen wir:
1. Welche Kontrollmechanismen sorgen dafür, dass die dauerhafte und insbesondere ununterbrochene medizinische Versorgung von in Gewahrsam genommenen Personen trotz 10 Stunden Höchstarbeitszeit und gesetzlich vorgeschriebenen Pausen für den ärztlichen Dienst sichergestellt wird?
2. Welche Verfahren werden bei psychischen Auffälligkeiten der in Gewahrsam genommenen Personen angewendet, um das Risiko der Selbstgefährdung der jeweiligen Person zu minimieren und auch die Sicherheit des ärztlichen Personals zu gewährleisten?
3. Weshalb hat die Polizei Gifhorn die Ermittlungen im vorliegenden Fall aufgenommen und nicht das zuständige Kommissariat Braunschweig?
[1] Vgl. TAZ online (23.04.2023): Tod in Polizeigewahrsam. Festgenommener war gar nicht der Täter, https://taz.de/Tod-im-Polizeigewahrsam/!5933222/ [entnommen am 24.04.23]
[2] Vgl. Thoenes, Bettina (19.05.2023): Tod nach Polizeigewahrsam in Braunschweig: Neue Erkenntnisse, BZ online, https://www.braunschweiger-zeitung.de/braunschweig/article238446609/Tod-nach-Polizeigewahrsam-in-Braunschweig-Neue-Erkenntnisse.html (entnommen am 24.04.23]
[3] Vgl. Ebd.
[4] Vgl. Braunschweiger Zeitung (06.01.2023): Obduktion – Keine Hinweise auf Gewalteinwirkung. Die Polizei sucht weiterhin Zeugen. o.S..
[5] Vgl. Stadt Braunschweig (13.07.2020): Abschluss eines Kooperationsvertrages über die Pilotierung des Projekts "Ausnüchterung intoxikierter Personen im Polizeigewahrsam", DS. 20-13644-02.
[6] Vgl. Stadt Braunschweig (07.09.21): Änderung des Kooperationsvertrages über die Pilotierung des Projekts "Ausnüchterung intoxikierter Personen im Polizeigewahrsam", Ds. 21-16835.
[7] Vgl. ebd.
[8] Vgl. Ebd.
[9] Stadt Braunschweig (13.07.2020): Abschluss eines Kooperationsvertrages über die Pilotierung des Projekts "Ausnüchterung intoxikierter Personen im Polizeigewahrsam", DS. 20-13644-02.
[10] Vgl. Ebd.
[11] Vgl. Stadt Braunschweig (13.04.2022): Pilotprojekt "Ausnüchterung intoxikierter Personen im Polizeigewahrsam" (AiPP): Zwischenstandsbericht, Ds.22-18423.
