Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21240
Grunddaten
- Betreff:
-
Weststadt "Emsviertel", Sanierung des Jugendplatzes an der Swinestraße/Einsatz von Fördermitteln des Landes Niedersachsen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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Entscheidung
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31.05.2023
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Bereit
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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Sachverhalt
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Gestaltung der öffentlichen Grünflächen inkl. Kinderspielflächen sowie des Jugendplatzes um einen Beschluss über die Ausgestaltung von Grünanlagen, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.
Anlass und Ziel
Das Land Niedersachsen beteiligt sich unter anderem an der Sanierung und Aufwertung von Jugendplätzen mit einer Fördersumme von jeweils 35.000 €, die in diesem Jahr noch umgesetzt werden sollen. Mit dem Förderprogramm „Startklar in die Zukunft“ möchte das Land Kinder und Jugendliche unterstützen, die Auswirkungen der Corona-Pandemie besser zu bewältigen. Die Stadt Braunschweig hat in diesem Kontext Förderanträge für drei Jugendplätze gestellt und dafür bereits die Zusagen erhalten. In Verbindung mit Eigenmitteln sollen nun unter Inanspruchnahme des Förderbetrages attraktive Freizeiträume für Jugendliche mit Sport- und Spielangeboten erhalten bzw. geschaffen werden.
Sachverhalt
Der Jugendplatz an der Swinestraße befindet sich in der Weststadt und ist rd. 4.000 m² groß. Die Fläche liegt im Norden des Emsviertels und wird nach Norden durch eine Kleingartenanlage und im Osten durch einen Fuß- und Radweg begrenzt. Im Süden und Westen schließen sich Parkplätze an. Der vorhandene Bolzplatz wird zu großen Teilen von zahlreichen Bestandsgehölzen eingegrünt. Sowohl das im Bestand vorhandene Basketballspielfeld, als auch das Fußballfeld befinden sich derzeit in einem maroden Zustand. Die Verkehrssicherheit der Gesamtanlage mit Sportcharakter ist zum jetzigen Zeitpunkt augenscheinlich nicht mehr gegeben. Gemäß Anfrage des Stadtbezirksrates 221 Weststadt gibt es aufgrund des hohen Defizits an geeigneten Räumen und qualitativem Spielangebot für Kinder und Jugendliche im Viertel deshalb den dringlichen Wunsch, diesen Jugendplatz an der Swinestraße aufzuwerten und zu überarbeiten.
Im Rahmen einer Jugendbeteiligung wurden die Wünsche und Vorstellungen der Jugendlichen aufgenommen und im beiliegenden Entwurf berücksichtigt. Der Behindertenbeirat wird in die Planung einbezogen. Aufgrund der angrenzenden Nutzungen und der damit verbundenen immissionsschutzrechtlichen Vorgaben kann der Jugendplatz im Rahmen der bauordnungsrechtlichen Vorgaben jedoch nur bestandsnah saniert werden.
Gestaltungskonzept
Das vorhandene Basketballfeld wird durch ein fachgerecht ausgeführtes, neues Spielfeld in Regelgröße ersetzt. Zudem sollen farbige Spielfeldmarkierungen aufgetragen und zwei neue Basketballkörbe montiert werden. Ein weiterer Aufenthaltsbereich mit einer Etagenbank entsteht südlich des Spielfeldes. Weiterhin werden die vorhandenen Fußballtore auf der Rasenfläche erneuert sowie ein Ballfangzaunelement hinter einem Tor installiert. Die Rasenfläche, die an das Basketballspielfeld angrenzt, wird im Zuge der Arbeiten ebenfalls erneuert.
Realisierung und Gesamtkosten
Die Gesamtkosten belaufen sich gem. Kostenberechnung, ohne Berücksichtigung der Förderung, auf 137.025,- € brutto (inkl. Planungskosten). Die Finanzmittel stehen im Haushaltsjahr 2023 unter 5E.000013 zur Verfügung. Die Maßnahme soll im Sommer / Herbst 2023 umgesetzt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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