Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 23-21517
Grunddaten
- Betreff:
-
"EU-Nature Restoration Law/ EU-Naturwiederherstellungsgesetz"-Anfrage des Bürgermitglieds Frau Wanzelius in der Sitzung des Umwelt- und Grünflächenausschusses am 27.04.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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08.06.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage von Frau Wanzelius in der Sitzung des UGA am 27.04.2023 zum Sachstand der Einführung einer sog. Beschattungsquote seitens der EU teilt die Verwaltung nach ausführlicher Recherche mit, dass es derzeit in der Tat Überlegungen der EU u.a. zur Einführung einer solchen Regelung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum EU-Nature Restoration Law/EU-Naturwiederherstellungsgesetz gibt. Der Entwurf dieses Gesetzes steht derzeit in den verschiedenen Gremien des EU-Parlaments zur Diskussion, wurde aber noch nicht verabschiedet.
Unter anderem soll es gemäß Gesetzentwurf einen Mindestanteil von 10 % an Baumkronen in jeder europäischen Großstadt geben.
Im Auftrag des FB Stadtgrün und Sport hat die TU im Jahr 2018 mit Hilfe KI-gestützter Analyseverfahren über das gesamte Stadtgebiet hinweg die Gesamtsumme an Baumfläche bzw. an potentiell schattenwerfender Kronenblattfläche von Bäumen und Gehölzen mit einer Höhe über 4 m in Hektar (1 Hektar = 10.000 m²) ermittelt. Insgesamt ergab sich aus dieser Analyse eine Gesamtbaumfläche von 3.835 Hektar bei einer Stadtfläche von 19.272 Hektar. Der Anteil der Baum- bzw. Kronenfläche an der gesamten Stadtfläche betrug somit 19,9 % und lag fast doppelt so hoch wie der im EU-Gesetzentwurf definierte Wert von 10 % Baumkronen in jeder Großstadt.
Der geplante Gesetzentwurf sieht u.a. weiterhin vor, dass bis 2050 netto keine Grünflächen in den europäischen Städten verloren gehen sollen. Vielmehr soll der Anteil an grünbestimmten Freiräumen in diesem Zeitraum um weitere 5 % ausgebaut werden.
Die Stadt Braunschweig bemüht sich seit Jahren um den Erhalt und die Entwicklung des Baumbestands und von grünbestimmten Freiräumen, bspw. im Zuge der Entwicklung von neuen Baugebieten. Die Anlage von 150.000 m² Energiewäldern, die in den kommenden Jahren um weitere 75.000 m² erweitert werden sollen, die Anlage von 15.000 m² horizontaler und vertikaler Gebäudebegrünung, die Neuanlage von über 50.000 m² artenreichen Blüh- und Staudenflächen, die Etablierung von neuen Obstbaumbeständen im Zuge der Anlage von Streuobstwiesen, die zusätzliche Neupflanzung von 500 Kopfweiden oder die Anlage von Pocketparks in den hochverdichteten innerstädtischen Bereichen zeugen von den Bemühungen der Stadt, den Bestand an grünbestimmten Freiräumen stetig zu erweitern. Flankiert werden diese Bemühungen durch bürgerschaftliches Engagement (Baumspendenprogramm) sowie zwei in der Bevölkerung gut nachgefragte ökologische Förderprogramme (gartenreiches und baumreiches Braunschweig).
