Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 23-21522

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Angesichts des Klimawandels ist zu erwarten, dass Wetterextreme wie z.B. Dürresommer verstärkt auftreten werden. Zwei solcher extrem trockener Sommer haben Deutschland und auch Braunschweig in den letzten Jahren bereits erlebt. Es ist davon auszugehen, dass solche Wetterextreme auch Auswirkungen auf das Grundwasser haben und damit nicht nur kurzfristige Effekte auf die Tier- und Pflanzenwelt zeigen, sondern über mehrere Jahre die Natur und Umwelt negativ beeinflussen können.

Um dieser Gefahr zu begegnen, werden bereits jetzt in den Bebauungsplänen Vorgaben dazu gemacht, wie mit Niederschlagswasser in Neubaugebieten umgegangen werden soll. Als Beispiel hier ein Auszug aus den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplant Wenden-West, 1. BA, WE 62:

“Aufgrund der Planungsgrundlage des Entwässerungskonzeptes dürfen die Grundstückseigentümer nicht das gesamte anfallende Regenwasser in die Regenwasserkanalisation einleiten. Von der bebauten Grundstücksfläche der Wohn- bzw. Gewerbeflächen können nur 20 % des anfallenden Regenwassers in den Regenwasserkanal eingeleitet werden. Das übrige Regenwasser muss daher vor Ort versickert oder zum Teil gesammelt und für die Bewässerung genutzt werden. Die dezentrale Versickerung der öffentlichen Bereiche ist so bemessen, dass das Regenwasser bei einem 20-jährlichen Regenereignis zurückgehalten werden kann, ohne dass Wasser auf angrenzende Verkehrs- oder Grundstücksflächen überläuft."

An gesetzlichen Vorgaben ist hier u.a. das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einschlägig, das in § 55 die folgende Regelung trifft:

"(2) Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen."

Im Umweltbericht von Bebauungsplänen werden darüber hinaus Auswirkungen von Bauvorhaben auf den Wasserhaushalt vor Ort und insbesondere das Grundwasser diskutiert und bewertet.

Zu diesem Themenkomplex bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Informationen liegen der Verwaltung zur Entwicklung des Grundwasserstandes im Stadtgebiet der letzten Jahre vor?

2. Werden die Auswirkungen von Neubaugebieten auf den Grundwasserstand systematisch erfasst und evaluiert, z.B. durch Messung vor und nach der Entwicklung eines Baugebietes?

3. Wie bewertet die Verwaltung vor dem Hintergrund eines bereits schon jetzt strapazierten bzw. erniedrigten Grundwasserpegel die Entnahme von Wasser durch das Wasserwerk am Bienroder Weg und die dadurch ggf. zu erwartenden längerfristigen Auswirkungen im Einzugsbereich des Wasserwerkes z.B. auf den Baumbestand, die Bebauung, die Trinkwasserqualität und die weitere Entwicklung des Grundwasserspiegels bei einer dauerhaft erhöhten Grundwasserförderung?

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