Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21510
Grunddaten
- Betreff:
-
Pilotprojekt "Ausnüchterung intoxikierter Personen im Polizeigewahrsam" (AiPP): Abschlussbericht und Überführung in Regelbetrieb
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Schlimme
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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Vorberatung
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07.06.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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27.06.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Der unter II. vorgestellte Abschlussbericht zum Projekt „Ausnüchterung intoxikierter Personen im Polizeigewahrsam“ (AiPP)“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Das Projekt wird ab dem 1. September 2023 in den Regelbetrieb überführt. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 Euro stehen im Doppelhaushalt 2023/2024 vorsorglich zur Verfügung.
- Ab dem Jahr 2025ff. soll eine entsprechende Kostenvereinbarung zwischen den Beteiligten Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH, Medizinische Versorgungszentren am Städtischen Klinikum Braunschweig gGmbH, Polizeidirektion Braunschweig und Feuerwehr Braunschweig abgestimmt werden.
- Die Personalorganisation für das Projekt obliegt ab dem 1. September 2023 der Medizinische Versorgungszentren am Städtischen Klinikum Braunschweig gGmbH. Die übrigen Beteiligten unterstützen im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
I. Rückblick
Die Stadt Braunschweig beteiligt sich seit dem 1. Oktober 2020 an dem zweijährigen Pilotprojekt zur Ausnüchterung von intoxikierten Menschen im Polizeigewahrsam. Dazu wurde eine Kooperationsvereinbarung mit der Polizeidirektion Braunschweig, der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH und der Medizinische Versorgungszentren am Städtischen Klinikum Braunschweig gGmbH abgeschlossen. Die Projektlaufzeit wurde aufgrund der Corona-Pandemie nach zwei Monaten unterbrochen. Die Fortsetzung des Projektes erfolgte zum 1. November 2021 und endet nunmehr planmäßig nach weiteren 22 Monaten am 31. August 2023.
Nach sechs Monaten Projektbetrieb wurde den politischen Gremien ein Zwischenbericht vorgelegt, Drs.-Nr. 22-18423. Vorausgegangen war diesem ein Bericht zu den ersten beiden Betriebsmonaten in Form einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen, Drs.-Nr. 20-14894. Die Erforderlichkeit der Anpassung des bestehenden Kooperationsvertrages wurde den Gremien mit Vorlage Drs.-Nr. 21-16835, beginnend im Feuerwehrausschuss am
8. September 2021, zur Entscheidung vorgelegt.
Damit eine aus Sicht aller Beteiligter wünschenswerte, möglichst unterbrechungsfreie Fortsetzung des Projektes, zugleich Überführung in einen Regelbetrieb, möglich wird, soll mit der vorliegenden Beschlussvorlage bereits jetzt der avisierte Abschlussbericht vorgezogen und den politischen Gremien vorgelegt werden. Dies soll als Basis für eine Entscheidungsfindung über die Überführung des Projektes in einen Regelbetrieb dienen. Aus Sicht der Verwaltung und in Abstimmung mit allen Beteiligten werden für die übrigen rd. 2,5 Monate Pilotprojekt-Laufzeit keine signifikanten Beobachtungen mehr erwartet, die zu einer abweichenden Betrachtung von den im Folgenden dargestellten Erkenntnissen führten.
II. Abschlussbericht
a) Allgemeine Erkenntnisse und Anpassungen
Der vorliegende Abschlussbericht wertet die Erfahrungen ab dem Projektbeginn am 1. Oktober 2020 aus. Die dargestellten Zahlenwerte spiegeln jedoch erst den Zeitraum vom 5. November 2021 (erster Betriebstag der Projektfortführung im Polizeigewahrsam) bis zum 30. April 2023 wider, da der davorliegende Zeitraum inmitten der Corona-Pandemie lag und damit als nicht repräsentativ angesehen wird. Von Seiten der Polizeidirektion erfolgte der Hinweis, dass bei der Datenbewertung berücksichtigt werden muss, dass das Gewahrsam zurzeit durch brandschutztechnische Baumaßnahmen nur eingeschränkt betriebsfähig ist und andere Gewahrsame der Umgebung ggf. zur Unterstützung angefahren werden müssen. Die Maßnahme wird jedoch im Juli abgeschlossen sein.
Projektziel war und ist, nur diejenigen alkoholisierten Patienten im Krankenhaus zu behandeln, die auch eine medizinische Therapie benötigen. Personen, die lediglich ausnüchtern müssen, sollten und sollen dies unter ärztlicher Überwachung im Polizeigewahrsam tun. Bislang waren auch diejenigen Personen, die insbesondere nachts und am Wochenende aufgrund von starker Alkoholisierung Hilfe benötigten, überwiegend ins Krankenhaus eingeliefert worden und verblieben dort zur Ausnüchterung.
In den ausgewerteten 18 Monaten seit Wiederaufnahme (insgesamt 1530 Betriebsstunden des AiPP) wurden 469 Personen im Gewahrsam untergebracht und dort ärztlich überwacht. Die Hauptnutzung entfiel dabei mit 276 Belegungen (59 %) auf die Samstagnacht.
Der Projektbetrieb als auch die ärztliche Personalbereitstellung verliefen nach Wiederaufnahme ohne nennenswerte Probleme.
b) Stellungnahme der einzelnen Beteiligten
Rettungsdienst:
- 426 der 469 Personen (91 %) wurden ohne einen begleitenden Rettungsdiensteinsatz aufgenommen. Die Gewahrsamstauglichkeit wurde durch die Ärztin/Arzt im Gewahrsam, mit Ausnahme von 9 Patienten, bestätigt. Der Rettungsdienst wurde somit in den genannten Fällen entlastet.
- Bei 43 der 469 Personen (9 %) bestand ein rettungsdienstlicher Kontakt. Die Personen konnten unter Nutzung des Algorithmus „Auswahl des Transportziels alkoholintoxikierter Patienten […]“ der Polizei übergeben werden.
Polizei:
- Die Zusammenarbeit mit den tätigen Ärztinnen/Ärzten verläuft vertrauensvoll, harmonisch und ohne besondere Vorkommnisse.
- Das Pilotprojekt ist den Polizeikräften bekannt und wird dort als gewinnbringend angesehen.
- Die Anwesenheit des AiPP-Arztes/der -Ärztin führte darüber hinaus dazu, dass 108-mal kein Arzt oder Rettungsmittel in das Polizeigewahrsam gerufen werden musste (62 Blutproben, 46 ärztl. Behandlungen, davon eine Reanimation einer Person, die nicht in den AiPP-Personenkreis fiel).
Da 426 der insgesamt 469 untergebrachten Personen ohne vorherigen Kontakt mit dem Rettungsdienst durch die Polizei selbst zugeführt wurden, kann zudem aus polizeilicher Sicht geschlussfolgert werden, dass die Polizei in Zweifelsfällen zu den Betriebszeiten des Pilotprojektes bereits am Einsatzort auf das Hinzuziehen eines Rettungswagens verzichtet, da ohnehin eine ärztliche Untersuchung bei der Einlieferung durch die AiPP-Ärztin/den AiPP-Arzt erfolgt.
Folgende positiven Aspekte wurden beobachtet:
- Entlastung des polizeilichen Einsatzmittels durch schnelleres "Freiwerden", da der Einsatz in schnellerer Zeit abgearbeitet werden kann (das Warten auf den RTW und die Zeit der Untersuchung entfällt). Das schnellere „Freiwerden“ des polizeilichen Einsatzmittels ist erwähnenswert, da die Funkstreifenwagen andere Aufträge wahrnehmen und somit an anderer Stelle für mehr Sicherheit in Braunschweig sorgen können.
- Maximale Rechtssicherheit bei der Frage hinsichtlich der "Gewahrsamstauglichkeit", da in jedem Fall eine ärztliche Untersuchung bei der Einlieferung stattfindet.
- Bei der Mehrzahl der von der Polizei eingelieferten Personen wurde die Gewahrsamstauglichkeit nach der ärztlichen Sichtung bestätigt.
Städtischen Klinikum Braunschweig gGmbH:
- In den betrachteten 18 Monaten wurden 469 Zuweisungen in das Krankenhaus vermieden.
- Ein Teil der Personen im Gewahrsam zeigte sich gewaltbereit und auch gewalttätig. Ohne das Projekt hätte sich die Gewalt möglicherweise in das Krankenhaus verlagert. Zeitgleich wurden weniger Übergriffe auf das Personal im Krankenhaus verzeichnet.
- Zu den Betriebszeiten des AiPP konnten die Aufnahmebereiche der Städtischen Klinikum Braunschweig gGmbH weitgehend von Zuweisungen ausschließlich intoxikierter Personen befreit werden.
c) Finanzielle Erkenntnisse
Die Aufwendungen im Projekt entstehen überwiegend durch die ärztliche Besetzung (Personalkosten). Nach der materiellen Erstausstattung fielen im laufenden Projektbetrieb kaum Sachkosten an. Die Kosten für eine ärztliche Fachkraft im Polizeigewahrsam betragen aktuell 60 Euro pro Stunde bzw. 600 Euro für eine Nacht (= 1.200 Euro für ein Wochenende). Die aktuellen Beträge sind marktüblich und stehen im gegenwärtigen Kontext zum Fachkräftemangel.
Im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) wurden die Kosten für das Projekt dem Nutzen gegenübergestellt. Die KNA soll die Abwägung der Vor- und Nachteile der Maßnahme ermöglichen:
Die Personalkosten belaufen sich auf 600 Euro pro Nacht. Dafür werden die Notaufnahmen von intoxikierten und meist aggressiven Patienten entlastet. Geeignete Ausnüchterungseinheiten, wie im Gewahrsam zur Verfügung stehen, sind in den Notaufnahmen nicht vorhanden. Die Behandlungsräume sind offen und für die Betreuung von medizinischen Notfällen ausgerichtet.
Daher verursacht jeder einzelne Patient, der intoxikiert und aggressiv in der Notaufnahme behandelt wird, hohe Zusatzkosten. Zum einen wird neben dem ärztlichen Personal Pflegepersonal gebunden, das sich darum kümmern muss, dass der Patient der medizinischen Ausstattung, Mitpatienten und Personal keinen Schaden zufügt. Durch die Tatsache, dass die Räumlichkeiten nicht für eine Abgrenzung ausgerichtet sind, erfordert die Betreuung eines intoxikierten Patienten viel Zeit und Überwachungsaufwand, da die Reaktionen des Patienten nicht einschätzbar sind. Daher steht insgesamt betrachtet der finanzielle Aufwand einer Arztbetreuung im Gewahrsam in einem deutlich günstigeren Verhältnis als zur Betreuung in einer Notaufnahme.
d) Fazit und Empfehlung
Der Mehrwert für alle Beteiligten im Projekt AiPP konnte aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar dargestellt werden. Weiterhin haben sich die organisatorischen Abläufe sowie die Betriebszeiten bewährt. Eine Projektüberführung in den Regelbetrieb wird daher empfohlen. Eine Betriebsunterbrechung im September 2023 sollte dabei vermieden werden, um keine Unterbrechung der bereits eingeübten Abläufe zu erzeugen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 Euro wurden im Zuge der Doppelhaushaltsberatungen 2023/2024 vorsorglich bis zum Ende des Haushaltsjahres 2024 eingeplant.
