Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21389-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu der Anfrage der SPD-Fraktion vom 20.05.2023 (Drs. 23-21389) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

 

Bezüglich der sogenannten "Insolvenzwelle" in der Pflege liegen der Verwaltung aktuell keine Erkenntnisse oder Hinweise über akut in Bedrängnis befindliche Pflegeeinrichtungen in Braunschweig vor. Davon unabhängig ist der Personalmangel in der Pflege, auch in Braunschweiger Einrichtungen, natürlich bekannt.

 

Zu Frage 2:

 

Wie aus der Presse bekannt ist, wurde eine sich in Insolvenz befindliche Pflegeeinrichtung direkt von einem anderen Betreiber übernommen. Ursächlich war hier die Insolvenz einer Schwestereinrichtung außerhalb von Braunschweig, die aus diversen Gründen schließen musste bzw. deren Betrieb untersagt wurde. Von der ebenfalls aus der Presse bekannten Insolvenz der Dorea GmbH Berlin sind die Einrichtungen der DOREAFAMILIE Braunschweig GmbH nach Aussage der Betreiber nicht betroffen. Sie nehmen daher auch nicht am sogenannten Schutzschirmverfahren teil.

Weitere Informationen liegen nicht vor.

 

Zu Frage 3:

 

Die Finanzierung von Pflegeeinrichtungen erfolgt über das Pflegesatzverfahren nach § 82 ff. SGB XI. Dabei ist der Sozialhilfeträger nur einer von mehreren beteiligten Kostenträgern. Eine darüber hinausgehende finanzielle Unterstützung ist seitens der Verwaltung nicht vorgesehen.

Sollte es zu einer Insolvenz einer Pflegeeinrichtung kommen, so ist der Betreiber laut Gesetz verpflichtet, sich drei Monate vorher bei den Kassen und dem Land zu melden und hat dafür zu sorgen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner adäquat untergebracht werden. Im Notfall muss sich die Heimaufsicht um die weitere Unterbringung kümmern.
 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise