Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-21247

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Mit Beschluss über den Doppelhaushalt hat der Rat der Stadt Braunschweig entschieden, für die Planjahre 2023/2024 Zuschüsse an die Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH i. H. v. insgesamt 51,3 Mio. € zu veranschlagen (siehe hierzu DS 23-20805).

 

Seit Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 leistet die Stadt Braunschweig als Trägerin Verlustausgleichszahlungen an das Städtische Klinikum Braunschweig, wodurch der städtische Haushalt zusätzlich belastet wird. Ausgelöst wird diese Belastung nicht nur durch die ungünstigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Sicherstellung der vollständigen Finanzierung der Betriebskosten; eine ebenso entscheidende Problematik besteht darin, dass die Investitionskostenrderung zur Finanzierung des Zwei-Standorte-Konzepts/der Zentralklinik durch das Land nicht in vollem Umfang erfolgt. Der Fachbereich Finanzen hat dies zum Anlass genommen und eine Kurzdarstellung erarbeitet, aus der die Auswirkungen der Kranken­haus­unterfinanzierung auf den Haushalt der Stadt Braunschweig hervorgehen. Die Erstellung erfolgte im Nachgang an politische Gespräche zur Krankenhausfinanzierung mit Mitgliedern des Niedersächsischen Landtages im März 2023, denen die Kurzdarstellung ebenfalls zugesandt wurde.

 

Die als Anlage beigefügte Kurzdarstellung umfasst Diagramme, die u. a. die Ergebnisentwicklung des städtischen Haushalts aufgrund der gezahlten bzw. geplanten Zuschüsse im Mehrjahresvergleich abbilden. Um die Finanzierungssituation darzustellen, werden in der Kurzdarstellung  neben den städtischen Zuschüssen  auch die zur Verfügung gestellten Cash-Pool-Linien und die investiven Konzernkreditaufnahmen im Rahmen der Experimentierklausel aufgeführt. Darüber hinaus wurden weitere Grafiken zur rdermittelsituation des Zwei-Standorte-Konzeptes bzw. der Zentralklinik entwickelt und der Kurzdarstellung beigefügt.


 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise