Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21514
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH - Jahresabschluss 2022 - Feststellung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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15.06.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Grundstücksgesellschaft
Braunschweig mbH wird angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Jahresabschluss 2022, der einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.582.137,87€
ausweist, wird festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.582.137,87 € wird mit den bestehenden
Gewinnvorträgen aus Vorjahren verrechnet.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Grundstücksgesellschaft
Braunschweig mbH (GGB).
Der Jahresabschluss ist gemäß § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der GGB von der
Geschäftsführung aufzustellen. Die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die
Entscheidung über die Abdeckung des Verlustes obliegen gemäß § 11 Buchstabe a) des
Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung.
Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der
GGB herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1
Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung
entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
Der Jahresabschluss bedarf gemäß § 9 Abs. 3 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der
Beratung im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der GGB wird sich mit dem Jahresabschluss 2022
in seiner Sitzung am 12. Juni 2023 befassen. Zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung wird hierzu berichtet.
Die GGB schließt das Geschäftsjahr 2022 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1.582.137,87 €
ab. Der Wirtschaftsplan 2022 sah einen Fehlbetrag in Höhe von 732.500,00 € vor.
Im Einzelnen:

Gegenüber dem Plan ergaben sich niedrigere Umsatzerlöse, da (geplante) Veräußerungen von Grundstücken im Baugebiet Stöckheim-Süd noch nicht erfolgt sind. Diese Veräußerungen werden voraussichtlich im Wirtschaftsjahr 2023 nachgeholt (jedoch an einen anderen Erwerber).
Daneben musste höherer Materialaufwand verbucht werden aufgrund der starken Baukostensteigerungen. Der Anstieg der Baupreis-Indizes führt zwingend zu einer höheren und ergänzenden Zuführung zu den Rückstellungen für zukünftig anfallende Erschließungskosten.
Die in Vorjahren von der GGB erwirtschafteten Gewinne wurden auf neue Rechnung
vorgetragen. Derzeit verfügt die GGB über Gewinnvorträge in Höhe von rd. 3.686,8 T€. Der
Jahresfehlbetrag 2022 soll mit den bestehenden Gewinnvorträgen verrechnet werden. Eine
Verlustausgleichszahlung der Stadt Braunschweig ist nicht vorgesehen. Die Gewinnvorträge
reduzieren sich entsprechend auf rd. 2.104,7 T€.
Im Wirtschaftsjahr 2022 hat die GGB insgesamt 2.172 T€ (im Vorjahr: 5.441 T€) in die Anschaffung und Herstellung/Erschließung von Bauflächen investiert. Unter Berücksichtigung der Abgänge durch Grundstücksverkäufe hat sich der Bestand im Saldo um insgesamt 1.856 T€ erhöht. Da es sich hierbei durchweg um Grundstücke für die Erschließung und Herstellung von Bauflächen handelt, die für den Weiterverkauf vorgesehen sind, werden diese nicht im Anlagevermögen der Bilanz eingebucht, sondern im Umlaufvermögen bei den Vorräten. Die Finanzierung erfolgt aus der vorhandenen Liquidität, insbesondere aus den bestehenden Gesellschafterdarlehen, welche Ende 2018 und Mitte 2019 in Höhe von insgesamt 16.150 T€ aufgenommen wurden.
Die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft mbB hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am
17. Mai 2023 erteilt.
Hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung der Gesellschaft wird beispielhaft verwiesen auf die Vorlage für den Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung zur Sitzung am
2. März 2023 (DS 23-20686) zur Bestellung des neuen, hauptamtlichen Geschäftsführers, Herr Ulf Streit, welche seine Tätigkeit am 3. Juli 2023 aufnehmen wird.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht 2022 der GGB sind als
Anlagen beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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26,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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158,7 kB
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