Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21515

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Grundstücksgesellschaft

 Braunschweig mbH wird angewiesen, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das

 Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten

Unterlagen zum Jahresabschluss 2022 der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH

(GGB) Bezug genommen (siehe Drucksache 23-21514).
 

Die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung obliegt

gemäß § 11 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der GGB der

Gesellschafterversammlung.
 

Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der

GGB herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1

Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung

entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
 

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