Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-21456-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustand der Sportanlage des SV Broitzem
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beteiligt:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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zur Kenntnis
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06.06.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 24. Mai 2023 (23-21456) wird wie folgt Stellung genommen:
Die Verwaltung steht mit dem Verein SV Broitzem im regelmäßigen Austausch. Da die Sportanlage an den SV Broitzem verpachtet ist, ist dieser gemäß Pachtvertrag u. a. für die Instandhaltungsmaßnahmen zuständig, für die der Verein jährliche Unterhaltungszuschüsse erhält.
Der SV Broitzem hat die Verwaltung über einen Kleintierbefall im August 2022 informiert. Eine Sperrung des Platzes seitens der Stadt erfolgte nicht. Der Verein hat auf Nachfrage bestätigt, dass der A-Platz schon im Sommer 2022 selbstständig gesperrt wurde.
Eine Vergrämungsmaßnahme der Kleintiere hat mit Unterstützung der Stadt bereits stattgefunden. Für das Verfüllen der Löcher und der Unebenheiten wurde dem Verein im September 2022 darüber hinaus ein zusätzlicher Zuschuss für besondere Erhaltungsmaßnahmen auf dem A-, B- und C-Platz i. H. v. 6 TEUR bewilligt (DS 22-19186), der bisher nicht in Anspruch genommen wurde. Die Ausführungsfrist dieser Maßnahme wurde am 31. März 2023 auf Vereinsantrag bis 31. Juli 2023 verlängert. Im Mai 2023 fand ein erneuter Termin auf der Sportanlage statt, bei dem kein massiver Kleintierbefall mehr festgestellt werden konnte.
Dies vorangestellt werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Zu 1. und 2.: Der Pflegezustand der Sportanlage Broitzem ist, insbesondere beim A-Platz, optimierungsbedürftig. Es sind diverse Pflegemaßnahmen zeitnah umzusetzen, die Pflegepläne sind einzuhalten. Die Verwaltung hat dem Verein detaillierte Hinweise zum weiteren Vorgehen zur zeitnahen Umsetzung gegeben, wonach der Verein nun auskunftsgemäß einen Auftrag an eine Fachfirma vergeben hat. Bei einer Umsetzung der Maßnahmen ist aus Verwaltungssicht die Bespielbarkeit des A-Platzes wieder herstellbar, so dass auch der B-Platz entlastet wird.
Ein aktueller Grundsanierungsbedarf konnte bei allen drei Sportplätzen nicht festgestellt werden.
Der im Mai 2023 an die Verwaltung zusätzlich herangetragene Wunsch einer zusätzlichen Beregnungsanlage für den C-Platz wurde von der Verwaltung aufgegriffen und in die Arbeitsplanung 2023/2024 aufgenommen. Der A- und der B-Platz verfügen bereits über eine Beregnungsanlage.
Zu 3.: Eine Instandsetzung der Sportanlage Broitzem ist derzeit nicht notwendig.
