Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21526
Grunddaten
- Betreff:
-
Feuerwehrhaus Stöckheim, Ersatzbau Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0650 Referat Hochbau
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0100 Steuerungsdienst; 20 Fachbereich Finanzen; 37 Fachbereich Feuerwehr
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Entscheidung
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14.06.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 17.03.2023 zugestimmt.
Die Gesamtkosten - einschl. der Eigenleistung des Referats Hochbau
und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes - werden aufgrund der Kostenberechnung vom
30.05.2023 auf 2.950.000 € festgestellt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 4 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.
2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens
Der Bedarf der baulichen Maßnahmen ergibt sich aus den Empfehlungen des aktuellen
Feuerwehrbedarfsplans und den durch die FUK festgestellten Mängeln (z. B. fehlende Umkleiden) am bisherigen Feuerwehrhaus, sowie dessen Außenanlagen.
Wesentliche Forderungen der Feuerwehrunfallkasse bezüglich der Sicherheit in Feuerwehrhäusern können im Bestandsgebäude nicht umgesetzt werden.
Hier wird ein Neubau auf dem bestehenden Grundstück entstehen. Die beiden Bestands-gebäude der Feuerwehr werden im Laufe der Baumaßnahme nacheinander abgebrochen. Der Neubau entsteht hinter den Bestandsgebäuden.
3. Angaben zum Raumprogramm
Der Verwaltungsausschuss hat das Raumprogramm in seiner Sitzung am 17.05.2022 beschlossen – vgl. Vorlage 22-18604. Das neue Feuerwehrhaus folgt dem Standard-raumprogramm für Feuerwehrhäuser, mit Ausnahme der Umkleiden. Diese wurden den Empfehlungen der DIN und der Arbeitsstättenverordnung (ASL) angepasst. Weiterhin werden breitere Spinde eingeplant, die eine Schwarz-Weiß-Trennung ermöglichen.
Die bisher schon gültige Schwarz-Weiß-Trennung ist auch in den Umkleiden und Spinden fortzuführen. Eine zukünftige Änderung des Standard Raumprogramms soll dies berücksichtigen.
4. Erläuterungen zur Planung
Das zwischen Wohnbebauungen, Friedhof und Kindertagesstätte gelegene Grundstück im Bruchweg, Ortsteil Stöckheim, teilt sich die Stadtentwässerung Braunschweig (Pumpwerk) mit der im Jahre 1962 gebauten Ortsfeuerwehr Stöckheim.
Der Neubau gliedert sich in zwei Bereiche:
Bereich 1: Eine ca. 6,00 m hohe Fahrzeughalle mit zwei Einstellplätzen für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und angegliedertem Lager- und Werkstattbereich in der Größe eines optionalen weiteren Stellplatzes.
Bereich 2: Ein Sozialtrakt mit ca. 4,00 m Höhe. Hier befinden sich der Schulungsraum, Umkleiden, Büro und Sanitärräume.
Außenbereich
Die Aufteilung der Flächen von Pumpwerk und Feuerwehr wird neu ausgelegt. Der Zaun wird in Richtung Pumpwerk versetzt, um für die neue Feuerwehr die notwendige Fläche zu schaffen. Auf der Fläche vor dem Sozialtrakt werden 14 Stellplätze geschaffen. Vor der Fahrzeughalle wird die Aufstellfläche und Alarmausfahrt hergestellt. Einer der Stellplätze erhält eine E-Ladesäule.
Konstruktion
Die Fahrzeughalle wird in Stahlrahmenbauweise mit einer vorgehängten Fassade aus
Porenbetonelementen hergestellt. Das Flachdach der Halle wird aus Trapezblechen mit
Dämmung gefertigt und mit einem extensiven Gründach und einer aufgeständerten
Photovoltaikanlage ausgestattet. Als Absturzsicherung wird ein umlaufendes Geländer
montiert. Das Gebäude erhält zwei Sektionaltore Richtung Straße. In der letzten Ausbaustufe
bietet die Halle Platz für ein drittes Feuerwehrfahrzeug. Die Fassade wird dafür vorbereitet
den späteren Einbau eines dritten Tores zu ermöglichen. Bis auf weiteres wird der dritte
Stellplatz als Lager und Werkstatt genutzt. Der Boden der Halle wird ohne Bodenplatte, in
gleicher Art wie die Auffahrt, gepflastert.
Im niedrigeren Sozialtrakt sind die Umkleide- und Sanitärräume, ein Büro- und
Schulungsraum, sowie die erforderlichen Nebenräume untergebracht. Die Außenwände in
diesem Trakt werden als Massivbau aus zweischaligem Mauerwerk hergestellt. Die
Tragschicht wird aus Kalksandstein und die Wetterschicht als Verblendmauerwerk mit innenliegender Dämmung ausgeführt. Das Flachdach besteht aus Stahlbeton und erhält
eine Gefälledämmung mit 2 % Neigung. Auch dieser Teil des Gebäudes
erhält ein Gründach mit aufgeständerter PV-Anlage.
5. Techniken für regenerative Energien
Die Dämmung und Haustechnik wird nach Vorgaben aus dem GEG geplant und umgesetzt.
Der sich auf dem Baufeld befindende Gasanschluss wird stillgelegt. In Zukunft erfolgt die Wärmeerzeugung mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe. Die Wärmepumpenanlage verfügt über zwei auf dem Dach aufgestellte Außeneinheiten, eine Inneneinheit, einen Puffer-speicher und einen Heizstab, der die Lastspitzen durch elektrische Energie abdecken wird.
Weiterhin wird sowohl auf dem Dach der Fahrzeughalle als auch auf dem Dach des Sozialtraktes eine PV-Anlage installiert. Die Anlage soll in erster Linie den Eigenbedarf des Gebäudes decken, der hierbei entstehende Überschuss wird in das öffentliche Netz eingespeist.
6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Das Gebäude ist durchgängig ebenerdig und erhält ein barrierefreies WC. Die Planung ist mit dem Behindertenbeirat abgestimmt.
7. Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung
vom 30.05.2023 2.950.000 €.
Einzelheiten sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
8. Bauzeit
Die Maßnahme soll 2024/2025 durchgeführt werden.
9. Finanzierung
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Im Haushaltplan 2023 ff. sind für das Projekt „Feuerwehrhaus Stöckheim / Erweit.-Umbau (4E.210227)“ kassenwirksame Haushaltsmittel i. H. v. 200.000 € veranschlagt.
Im Investitionsprogramm 2022-2027 sind folgende Finanzraten vorgesehen:
Gesamt in T€ | 2022 in T€ | 2023 in T€ | 2024 in T€ | 2025 in T€ | 2026 in T€ | 2027 in T€ | Restbedarf ab 2028 in T€ |
2.260 | 300 | 200 | 1.500 | 260 |
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Die Differenz zwischen der Kostenberechnung und den bislang finanzierten Gesamtkosten beträgt 690.000 € und wird im Rahmen der Anmeldung zum Haushalt 2025 haushaltsneutral berücksichtigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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80,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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193,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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