Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21097-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

r die Beantwortung der Anfrage zu Geschwindigkeitsmessungen wurden neben dem Siedlungsbereich um die Kälberwiese herum auch die Calvördestraße sowie Örtlichkeiten innerhalb der städtischen Gemarkung Alt-Petritor betrachtet.

 

Dies vorangestellt wird zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 12.04.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.: Ja. Turnusmäßige Kontrollen führt die Verwaltung mit dem Mess-Kfz und der Semistation an neuralgischen Punkten im Siedlungsbereich um die Kälberwiese herum sowie in der Gemarkung Alt-Petritor, z. B. in den Straßen Sommerlust und Kälberwiese sowie in der Calvördestraße, die außerhalb dieser Gemarkung liegt, in Abstimmung mit der Polizei durch. In Abhängigkeit von den jeweiligen Messergebnissen werden die Überwachungsrhythmen angepasst.

Darüber hinausgehende Geschwindigkeitsmessungen sind aktuell dort nicht geplant.

 

Zu 2.: Zuletzt wurden auf konkrete Nachfrage des Stadtbezirksrates 310 Westliches Ringgebiet mit der DS 22-20103-01 die Messergebnisse der Verkehrsüberwachung zur Petristraße und Rudolfstraße mit dem Mess-Kfz und der Semistation mitgeteilt, die ebenfalls zur Gemarkung Alt-Petritor gehören.

 

Generell stellt die Verwaltung fest, dass durch wiederholte Kontrollen mit den Mess-Kfz oder auch beim mehrmaligen Einsatz der Semistation die Fallzahlen der zur Anzeige gebrachten Verstöße nach einer gewissen Zeit rückläufig sind und verweist auf den aktuellen Bericht zur Entwicklung der Geschwindigkeitsüberwachung für das Jahr 2022 mit der DS 23-20873.

 

r 2023 ist nach wiederholten Kontrollen mit dem Mess-Kfz beispielsweise in der Calvördestraße in Fahrtrichtung Triftweg sowie in der Straße Sommerlust in Fahrtrichtung Kälberwiese auch hier aktuell ein Rückgang festzustellen.

Die Verwaltung kontrollierte in der Calvördestraße in diesem Jahr insgesamt dreimal und zeigte insgesamt 31 Verstöße zur Ahndung an. Dabei reduzierte sich der prozentuale Anteil der geahndeten Verstöße von 9,89 % auf 7,2 %. In der Straße Sommerlust erfolgten in 2023 bisher zwei Kontrollen. Danach wurden bei der ersten Kontrolle 16 geahndete Verstöße (16,16 %) festgestellt. Zuletzt wurden 9 geahndete Verstöße (10,59 %) festgestellt.

 

In der Straße Kälberwiese kontrollierte die Verwaltung in Fahrtrichtung Sackring am 20.04.2023 und stellte dort wiederholt keinen geahndeten Verstoß fest.

 

Am Sackring wurde in Höhe des Gymnasiums „Hoffmann-von-Fallersleben-Schule“ in Fahrtrichtung Altstadtring die Semistation zweimal in 2022 im Rahmen der Schulwegsicherung in Abstimmung mit der Polizei eingesetzt. Insgesamt wurden 165 geahndete Verstöße (0,39 %) bei 42.024 gemessenen Kfz dokumentiert. Der prozentuale Anteil der geahndeten Verstöße war jeweils annähernd gleich.

 

Zu 3.: Grundsätzlich kann durch bauliche Maßnahmen der Verkehrsfluss abgebremst und so eine Geschwindigkeitsreduktion herbeigeführt werden. Je nach Örtlichkeit eignen sich hierfür z. B.

 

Beidseitige Einengungen:

Beidseitige Einengungen der Fahrbahn auf eine Restbreite von 4,00 m eignen sich, um den Verkehr abzubremsen. Diese werden ohne vorrangregelnde Beschilderung ausgeführt, so dass zur Durchfahrt eine gegenseitige Rücksichtnahme der Kfz-Fahrenden nötig ist. Bei einer Einengung auf 4,00 m ist Begegnungsverkehr höchstens zwischen einem Pkw und einem Fahrrad möglich. Diese Maßnahmen haben, wie beabsichtigt, starken Einfluss auf den Verkehrsfluss.

 

Einseitige Fahrbahneinengungen:

Wechselseitige Fahrbahneinengungen stellen ebenfalls eine effektive Maßnahme zur Reduktion der Geschwindigkeit dar. Hierbei sollte die Fahrbahnbreite ebenfalls so dimensioniert werden, dass ein Begegnungsverkehr höchstens zwischen Pkw und einem Fahrrad möglich ist.

 

Versetzte Parkfelder:

Versetzte Parkfelder sind eine weitere kostengünstige Maßnahme zur Einengung des Querschnittes. Häufig kann dabei die vorhandene Anzahl an Parkplätzen jedoch nicht gehalten werden.

 

Rechts vor Links“-Regelung:

Die „Rechts vor Links-Regelung kann sich ebenfalls geschwindigkeitsdämpfend auswirken, da vor kreuzenden Straßen abgebremst werden muss, um den gegebenenfalls von rechts kommenden Fahrzeugen die Vorfahrt zu gewähren.

 

Das Abbremsen vor und das Beschleunigen nach einer Einengung (baulich oder durch Parkstände) sowie eine Rechts vor Links Regelung sind aus energetischer Sicht nachteilig, führen zu höherem Kraftstoffverbrauch und damit verbunden zu höheren Schadstoff- und Lärmemissionen. Auch dies kann als Einschränkung der Lebensqualität wahrgenommen werden. Die Vor- und Nachteile sind abzuwägen. Im Einzelfall muss betrachtet werden, welche Maßnahmen in den betreffenden Straßen baulich umsetzbar sind. Zudem müssen für eine bauliche Umsetzung Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen, über Unterhaltungsmittel ist dies nicht finanzierbar.


 

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