Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-20618-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrats 310 vom 21.02.2023 (Anregung gem § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Der Bezirksrat möge beschließen:

Hiermit bitten wir die Verwaltung die Radfahrquerung Celler Straße - Ecke Freisestraße und Ecke Maschstraße mit Rot zu markieren. Wenn möglich bitten wir um eine rote Farbe ohne Epoxidharz.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

  • Celler Straße - Ecke Freisestraße:

Die Radfurt Celler Straße - Ecke Freisestraße wird durch das bestehende rote Pflaster beidseitig neben der Furt bereits optisch hervorgehoben und somit eine „Warnwirkung“ erzielt. Aus diesem Grund sieht die Verwaltung von einer zusätzlichen Rotmarkierung ab.

 

Die Unfallkommission hat bei einem Ortstermin beschlossen, einen regelmäßigen Grünschnitt durchführen zu lassen und das VZ 254 „Verbot für Radverkehr“ versetzen zu lassen, um eine Sichteinschränkung der Kfz-Führenden beim Rechtsabbiegen zu verhindern.

 

  • Celler Straße - Ecke Maschstraße:

Die Radfurt Celler Straße - Ecke Maschstraße wird ebenfalls durch das bestehende rote Pflaster neben der Furt optisch hervorgehoben. Die Verwaltung sieht, aus den gleichen Gründen wie bei der Radfurt Celler Straße - Ecke Freisestraße, von einer zusätzlichen Markierung in roter Farbe ab.


 

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