Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-20983-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 01.04.2023 [23-20983] wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Begriffe Katastrophenschutzkonzept bzw. Bevölkerungsschutzkonzept sind nicht allgemeingültig definiert, so dass aus unterschiedlichen Richtungen unterschiedliche Erwartungen an ein solches Konzept gestellt werden. Der Begriff Bevölkerungsschutzkonzept wird innerhalb der Stadtverwaltung Braunschweig als übergeordneter „Handlungsleitfaden“ für die gesamtstädtischen Vorbereitungen auf diverse Bevölkerungsschutzlagen (Katastrophenschutz und Zivilschutz) definiert, der den Rahmen für das gesamtstädtische Handeln vorgibt, um die Resilienz der Stadtverwaltung und der Stadtgesellschaft zu erhöhen.

 

Bereits in der Mitteilung 22-18576 hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass die Erstellung und Fortschreibung des Bevölkerungsschutzkonzeptes ein iterativer Prozess ist, mit dem die strategische Ausrichtung des Bevölkerungsschutzes und die Festlegung des örtlichen Sicherheitsniveaus in Bezug auf die Leistungen des Bevölkerungsschutzes erfolgen. Da sich die Vielfalt und das Risiko von einzelnen Gefahren über die Jahre verändern kann, ist die Fortschreibung ein dauerhaftes Thema für die Stadtverwaltung. Ein Bevölkerungsschutzkonzept wird demzufolge niemals fertig sein.

 

In den Mitteilungen 22-18576 und zuletzt im Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung am 1. März 2023 (Drs.-Nr. 23-20752) hatte die Verwaltung umfänglich zum Verfahren, den Prioritätensetzungen und Stellenbesetzungen berichtet.

 

Zu Frage 1:

Der Sachstand entspricht im Wesentlichen dem der Mitteilung 23-20752.

 

Zu Frage 2:

Der aktuelle Sachstand entspricht dem der Mitteilung 23-20752.

 

Zu Frage 3:

Siehe Vorbemerkung.
 

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