Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-21461-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Anerkennung langjähriger Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Schlimme
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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zur Kenntnis
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07.06.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 24.05.2023 [23-21461] wird wie folgt Stellung genommen:
Die Anerkennung für langjährige Mitglieder der Freiwilligen Braunschweig basiert auf der Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall, Auslagen und Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige der Feuerwehr Braunschweig sowie Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr (Entschädigungssatzung der Feuerwehr Braunschweig) vom 4. September 2018, in der derzeit geltenden Fassung. Die Satzung sieht insoweit Ehrungen für 10-, 20-, 30-, 40- und 50-jährige Mitgliedschaft vor. Die Ehrungen werden durch den zuständigen Ortsbrandmeister beantragt und durch den FB 37 bearbeitet.
Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Die Anzahl der zu Ehrenden ergibt sich grundsätzlich aus den Meldungen der jeweiligen Ortsbrandmeister und wird insoweit durch den FB 37 nicht eruiert. Seit erstmaligem Inkrafttreten der Entschädigungssatzung der Feuerwehr Braunschweig wurden bislang 208 Ehrungen durch den FB 37 bearbeitet.
Zu Frage 2:
Nach Antrag des zuständigen Ortsbrandmeisters wird dieser durch den FB 37 geprüft. Dies erfolgt insbesondere durch die Kontrolle der eingetragenen Dienstzeiten im Feuerwehrprogramm FeuerOn. Liegen die Voraussetzungen für die Auszahlung der Anerkennungsprämie vor, so wird die entsprechende Urkunde erstellt und die Zahlung über die Stadtkasse zur Anweisung gebracht. Der Verwaltungsaufwand im FB 37 ist insoweit vertretbar, die jeweiligen Ortsbrandmeister tragen jedoch eigenverantwortlich Sorge für eine zeitnahe Beantragung.
Zu Frage 3:
Alle bislang durch die Ortsbrandmeister beantragten Ehrungen beim FB 37 wurden bearbeitet und die Entscheidungen den Ortsbrandmeistern zugesendet.
