Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21483-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN vom 25.05.2023 [23-21483] wird wie folgt Stellung genommen:

 

Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei erbringen ihren gesetzlichen Auftrag an den jeweiligen Einsatzstellen im Stadtgebiet. Um hier eine schnellstmögliche Sicherstellung dieses Auftrages erreichen zu können, müssen die Einsatzkräfte mit ihren Einsatzfahrzeugen die Einsatzstellen in der kürzest möglichen Zeit erreichen können. Wie schnell dies für die Aufgaben im Bereich der Feuerwehr und des Rettungsdienstes erfolgen muss, hat zum einen der Rat der Stadt (Vorlage 17-04046) und zum anderen der Gesetzgeber festgelegt. Für die Anfahrt zu den Einsatzstellen werden, aufgrund der besonderen geografischen Lage und Anbindung oder aufgrund des Ausbaus einer Straße (z. B. 4-Spurigkeit), genau solche Straßen für die Anfahrt genutzt, die auch der motorisierte Individualverkehr oder der ÖPNV nutzt. Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst sind also für die Erreichung dieser Zielstellung darauf angewiesen, bestenfalls eine freie Fahrstrecke bis zur Einsatzstelle vorzufinden. Dies ist realistisch jedoch nicht in jedem Falle darstellbar, weshalb dieser Einfluss z. B. auch dazu führte, dass eine 100%ige Hilfsfristerreichung nicht im Feuerwehrbedarfsplan festgelegt wurde. Jedoch wurden durch die Verwaltung bereits Anstrengungen unternommen, um das schnellere Vorankommen von Einsatzfahrzeugen auf den Hauptverbindungsstraßen zu ermöglichen (siehe z. B. Mitteilung 18-07741 und 22-18997). Vor diesem Hintergrund ist bei der Modernisierung des Verkehrsraums besonders zu beachten, inwieweit die Beeinflussung des motorisierten Individualverkehrs auch Auswirkungen auf die Aufgaben von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei haben können. Für die Gefahrenabwehr ist essentiell, wie schnell die Rettungskräfte eine Einsatzstelle innerhalb einer festgelegten Hilfsfrist erreichen müssen.

 

Diese Ausführungen vorangestellt wird die Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – Die Grünen durch die Verwaltung wie folgt beantwortet:

 


Zu Frage 1:

Eine technische Lösung muss folgende Kriterien erfüllen:

  1. Sämtliche Fahrzeugtypen (vom Pkw bis zum 60t-Feuerwehrkran) müssen die Sperre ohne Zeitverzug durchfahren können.
  2. Die Öffnung muss aktiviert werden können, ohne das Fahrzeug zu verlassen.
  3. Die Ansteuerung muss mit den bereits bei Feuerwehr und Rettungsdienst vorhandenen Sendern erfolgen können.
  4. Der Polizei müssen derartige Sender nach Absprache in der erforderlichen Anzahl zur Verfügung gestellt werden.
  5. Für den Fall eines technischen Defektes muss eine manuell zu betätigende Rückfallebene vorhanden sein, die ebenfalls mit den bereits vorhandenen Mitteln (z.B. Dreikant nach DIN 3223) zu betätigen ist. Ob eine technische Lösung diese Kriterien erfüllt, kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern ist eine Frage des Einzelfalls.

 

Eine Lösung ähnlich der Busschleuse am Madamenweg kann technisch nicht für alle Fahrzeugtypen gleichzeitig funktionieren, da sie von kleinen Fahrzeugen (Pkw/Transportern) nicht passiert werden kann.

 

Zu Frage 2:

Eine verzögerungsfreie Durchfahrt kann voraussichtlich durch keine der genannten Möglichkeiten sichergestellt werden.

 

Zu Frage 3:

Der Verwaltung liegen hierzu keine Erfahrungswerte in Bezug auf Einsatzfahrten mit Einsatzfahrzeugen von Feuerwehr und Rettungsdienst sowie zum Installations- und Wartungsaufwand vor.



 

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