Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-21565

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Hintergrund

Zum Haushalt 2023/2024 wurde der finanzunwirksame Antrag FU 178 beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, an welchen Stellen im Stadtgebiet Bedarf für eine Trinkwasserentnahmestelle bestünde (hohe Frequenz an Fußgängern, spielenden Kindern etc.) und ggf. in Kooperation mit Dritten eine Trinkwasserentnahmestelle eingerichtet werden könnte. Darüber hinaus wurde die Verwaltung gebeten, die für die jeweiligen Standorte passenden Formen der Trinkwasserentnahme und die Kosten exemplarisch aufzuzeigen.

 

2. Ausgangslage

Der Antrag FU 178 verweist auf die Stadt Wien mit 1300 öffentlichen Trinkwasserentnahmestellen. Dieser Vergleich muss relativert werden. Die in den großen Hauptstädten Europas große Anzahl von Trinkwasserentnahmestellen beruht aufgrund ihrer Historie auf gänzlich anderen technischen Voraussetzungen bei den  jeweiligen Rohrleitungssystemen, da die Entnahmestellen parallel die Aufgabe der Wasser- und Druckregulierung erfüllen. Weiterhin sind die Qualitätsstandards für Trinkwasser in Deutschland in der Regel strenger als in anderen Ländern. Die Städte können daher nicht uneingeschränkt zum Vergleich herangezogen werden.

Ein Vergleich mit Städten in der Region vielmehr ergab, dass nach hier vorliegendem Kenntnisstand Gifhorn und Wolfenbüttel aktuell keine Trinkbrunnen haben, in Wolfsburg eine Trinkwasserentnahmestelle und in Hannover 19 Trinkbrunnen im öffentlichen Raum vorhanden sind.

Die nds. Städte Osnabrück und Oldenburg haben Stand letzten Jahres keine öffentlichen Trinkbrunnen.

 

Im Innenstadtgebiet in Braunschweig sind derzeit drei Trinkbrunnen vorhanden (Domplatz, Sack 5, Hutfiltern 9). Mit dem Löwenwall ist aktuell ein weiterer Standort hinzugekommen. Darüber hinaus befinden sich zwei weitere Trinkbrunnen in der Planung:

 

  • ein Trinkbrunnen im Bereich des Prinz Albrecht Park
  • ein Trinkbrunnen im Zuge der Umgestaltung des Hagenmarkts

 

Insgesamt werden im Innenstadtbereich der Bevölkerung damit zeitlich absehbar sechs öffentliche Trinkwasserentnahmestellen zur Verfügung stehen.

 

3. Kriterien für Standortüberlegungen

Aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen muss ein stetiger Wasserdurchlauf zum und von der Entnahmestelle gewährleistet sein.

Dies wird garantiert, indem der Trinkbrunnen in die Zuleitung eines bestehenden Hausanschlusses eingeschliffen wird. Sollte in der Nähe des gewünschten Aufstellortes der Trinkwasserentnahmestelle keine ständig durchspülte Leitung verortet sein, muss der Wasseraustausch durch ständiges, automatisiertes Spülen des gesamten Wasserinhaltes der Zuleitung an der Entnahmestelle gewährleistet werden. Das hierbei anfallende, nicht genutzte Trinkwasser muss dann - wenn möglich - versickert werden oder durch einen Anschluss an das Schmutzwassernetz abgeleitet werden. Nur durch dieses Vorgehen kann eine Keimfreiheit des Trinkwassers erreicht werden. Die Qualität des Trinkwassers muss zusätzlich regelmäßig durch Beprobung der Entnahmestellen überprüft werden.

Von ständig durchspülten Hausanschlussleitungen weit entfernte Trinkwasserentnahmestellen verursachen einen unverhältnismäßigen Wasserverbrauch pro genutztem Liter Trinkwasser. Die räumliche Entfernung zu Hausanschlüssen wurde vor diesem Hintergrund im Lichte des Ressourcenverbrauchs bei den Kriterien berücksichtigt.

Eine ständige Überwachung durch das Gesundheitsamt bleibt davon unberührt.

 

Folgende Kriterien wurden bei der Standortauswahl zugrunde gelegt:

 

  • hohe Frequentierung (gem. Ratsauftrag)
  • Spielplatznähe (gem. Ratsauftrag)
  • stadtplanerische Aspekte
  • Nähe zu einem Hausanschluss
  • Kosten für erforderliche Tiefbaumaßnahmen
  • insbesondere Standorte außerhalb der Innenstadt

 

4. Potenzielle Standorte

4.1 Innenstadt: Die vorhandenen bzw. die sich in Planung befindlichen Brunnen im Innenstadtbereich werden grds. als ausreichend angesehen. Aufgrund der o.a. Kriterien wird noch ergänzend der Herzogin-Anna-Amalia-Platz wegen seiner relativ hohen Frequentierung, der aktuell erfolgten baulichen Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität im Umfeld des Brunnens am Kleinen Haus und des dortigen Spielplatzes als weiterer potenzieller Standort vorgeschlagen. Dieser Standort deckt in funktionaler Nähe auch das Umfeld des Schlosses. Auch die Errichtung eines Trinkbrunnnens direkt auf dem Schlossplatz wurde geprüft und aufgrund erheblicher technischen Schwierigkeiten sowie der Anforderungen an den Platz für Veranstaltungen ausgeschlossen.

 

Auch eine Trinkwasserentnahmestelle im Pocket Park Kannengießerstraße wäre im Rahmen der anstehenden Planungen grds. möglich.

 

4.2 Standorte im Stadtgebiet außerhalb der Innenstadt: Auf der Basis der o. a. Kriterien wurden folgende potenzielle Standorte für Trinkwasserentnahmestellen identifiziert:

 

  • Berliner Straße/Vossenkamp nahe des Bahnhofs Gliesmarode

In dem Bereich entsteht im Rahmen der finalen Umsetzung des B-Plans "Kurzekampstraße-Südwest" eine dreigliedrige Verbindung (Fahrradrampe, Treppe, Rampe für Mobilitätseingeschränkte) zwischen den beiden höhenversetzten Straßen. Im Mittelpunkt dieser neuen Anlage entsteht eine kleine Platzfläche, die Aufenthaltsqualität schaffen soll. Die Planung befindet sich zurzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung.

 

Die Bereitstellung eines Trinkbrunnens in funktionaler Nähe zum Bahnhof Gliesmarode und zum Neubaugebiet ist naheliegend und wäre mit Blick auf die Synergieeffekte der bereits ohnehin geplanten Maßnahmen sinnvoll.

 

  • Nordpark

Parkanlage auf den ehemaligen Flächen des früheren Nordbahnhofs direkt am Ringgleis. Die Grünanlage schließt den Spielplatz ‚Drachenland' sowie einen Jugendplatz mit einem sportlich-/bewegungsorientierten Angebot ein. Der Spiel- sowie der Jugendplatz sind bereits umgesetzt.

 

  •    Westbahnhof

Grün- und Erholungsflächen, ein Jugendplatz mit aufwendig gestalteter Skaterhalle, Bolzplatz, Basketballfeld sowie Biker-Strecke, ein Mehrgenerationenpark sowie ein "Garten ohne Grenzen".

 

Darüber hinaus wurden die beiden im Folgenden dargestellten wünschenswerten Standorte geprüft, die jedoch nicht oder nur eingeschränkt umsetzbar wären:

 

  •    Westpark (im Bereich des Sportbands) - nicht umsetzbar

Gemischt genutztes Naherholungsgebiet von rund 240 ha; im Norden des Westparks befindet sich eine Fitnessanlage mit zahlreichen generationsübergreifenden Sport- und Aktivitätsmöglichkeiten. Der ursprünglich favorisierte Standort kann nach Aussage von BS|Netz aufgrund der Leitungslänge und der damit verbundenen Druckverluste technisch nicht umgesetzt werden. Ein Alternativstandort in dem räumlichen Umfeld kann nicht angeboten werden.

 

  • Heidbergpark mit Heidbergsee - nur am alternativen Standort umsetzbar

Parkanlage im Süden von Braunschweig, Naherholungsgebiet mit Freizeit- und Sportattraktionen sowohl für Kinder als auch Erwachsene. Der Heidbergsee mit Bade- und Liegewiesenlandschaft ist als einziges Gewässer in Braunschweig als Badesee eingestuft. Der ursprünglich favorisierte Standort kann aufgrund der Leitungslänge und der damit verbundenen Druckverluste technisch nicht umgesetzt werden. Alternativ könnte der Standort in unmittelbarer Nähe zum westlichen Zugang des Heidbergparks gewählt werden. Dieser Alternativstandort weist aktuell eine relativ geringe Frequentierung auf. Allerdings ist geplant, mittelfristig im näheren Umfeld eine Spielfläche zu entwickeln.

 

Alle Standorte sind dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

 

5. Kostenschätzung:

  • Anschaffung, Aufstellung und Anschluss

Die Kosten für die Aufstellung eines Trinkbrunnen können grds. stark variieren, da sie modell- und standortabhängig sind. In den letzten fünf Jahren wurden Anträge und Ideen zur Errichtung von Trinkbrunnen u.a. aufgrund des nicht unerheblichen finanziellen Aufwands abgelehnt (durchschnittlich ca. 30.000 € Kostenschätzung pro Brunnen zzgl. laufende Betriebskosten). So werden die Kostenschätzungen für die beiden technisch nicht umsetzbaren Standorte zwar lediglich hypothetisch, aber der Vollständigkeit halber auch wegen ihrer exorbitanten Höhe (jeweils über 100.000 €) mitgeteilt.

 

Für die aktuell vorgeschlagenen Standorte (Nr. 7 bis 12 in der Übersicht) ergeben sich einmalige Kosten von ca. 18.000 €  bis 21.000 € brutto pro Brunnen.

 

  • Betriebskosten

Darüber hinaus sind Betriebskosten (Unterhalt und Reinigung) von ca. 7.000 € pro Brunnen p.a. zu veranschlagen.

 

Haushaltsmittel für die Errichtung von Trinkbrunnen stehen nicht zur Verfügung.

 

BS|Energy hat im Jahr 2015 die Errichtung von zwei der vorhandenen Trinkbrunnen (Sack 5 und Hutfiltern) finanziert und der Stadt per Schenkung übergeben (Drs.-Nr.15-00116). Die Verwaltung wird mit Blick auf den aktuellen Ratsauftrag auf BS|Energy zugehen und die Bereitschaft für eine finanzielle Unterstützung weiterer Trinkbrunnen im Stadtgebiet klären.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass bei neuen Planungsvorhaben im öffentlichen Raum immer auch ein Zugang zu Trinkwasser im Sinne der Umsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes geprüft wird, so dass durch entsprechende Synergieeffekte die Kosten gegenüber einer nachträglichen Berücksichtigung geringer ausfallen.

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Anlagen

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