Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-21422-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines Nachbarschaftszentrums im Stadtteil Rühme/DGH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0500 Sozialreferat
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Schubert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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zur Kenntnis
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06.06.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Dem Ratsauftrag zur Erarbeitung eines Bedarfsplans für perspektivische Nachbarschaftszentren in Braunschweig folgend hat die Verwaltung Vorschläge zur Einrichtung von Nachbarschaftszentren in den nächsten Jahren unterbreitet.
Mit der Entscheidung des Rates vom 27.09.2022 [DS 22-19319-01] wurde die Einrichtung der ersten vier Nachbarschaftszentren in Braunschweig, u. a. im Gemeinschaftshaus Rühme, beschlossen. Bestandteil dieses Beschlusses waren die für den Betrieb notwendigen jeweiligen öffentlichen Zuwendungsmittel für die künftigen Träger der beschlossenen Nachbarschaftszentren.
Im Zuge der Beratungen zum Doppelhaushalt 2023/24 kam es zu einem politischen Antrag auf Erhöhung der Zuwendungen für Nachbarschaftszentren. Dem Antrag hat der Rat mit Beschluss der Haushaltssatzung 2023/24 [DS 23-20805] zugestimmt.
Vor diesem Hintergrund nimmt die Verwaltung zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 322 [DS 23-21422] wie folgt Stellung:
Zu 1.
Die für das Interessenbekundungs- und Auswahlverfahren in Bezug auf die Trägerschaft des künftigen Nachbarschaftszentrums in Rühme erforderliche Leistungsbeschreibung ist formuliert. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, da im Vorfeld eine Informationsveranstaltung im Gemeinschaftshaus Rühme unter Beteiligung ortsansässiger Vereine und Institutionen vorgesehen ist.
Zu 2.
Die Raumsituation im DGH Rühme ist für das Vorhaben, eine niedrigschwellig zu erreichende Begegnungsmöglichkeit inklusive Gruppen- oder Beratungsangeboten vorzuhalten, ausreichend. Bevor jedoch die Auswahl des zukünftigen Trägers des Nachbarschaftszentrums Rühme nicht erfolgt ist, können keine konkreten Nutzungs- bzw. Raumbelegungspläne aufgestellt werden. Die Nutzung der vorhandenen Räumlichkeiten wird dabei sowohl im Zuge des Interessenbekundungsverfahrens als auch nach Auswahl des Trägers thematisiert.
. . .
Zu 3.
Grundsätzlich sollen Nachbarschaftszentren allen Bevölkerungsgruppen offenstehen – unabhängig von Alter, kulturellem Hintergrund oder sozialem Status. Daher ist eine Schwerpunktsetzung in Bezug auf bestimmte Personengruppen im Vorfeld der Implementierung nicht vorgesehen. Gänzlich ausgeschlossen wird eine sich im Verlauf der Arbeit ergebende Konzentration allerdings nicht. Diese hängt maßgeblich von der perspektivisch erzielten Resonanz in der Bevölkerung ab.
