Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21422-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Dem Ratsauftrag zur Erarbeitung eines Bedarfsplans für perspektivische Nachbarschafts­zentren in Braunschweig folgend hat die Verwaltung Vorschläge zur Einrichtung von Nach­barschaftszentren in den nächsten Jahren unterbreitet.

 

Mit der Entscheidung des Rates vom 27.09.2022 [DS 22-19319-01] wurde die Einrichtung der ersten vier Nachbarschaftszentren in Braunschweig, u. a. im Gemeinschaftshaus Rühme, beschlossen. Bestandteil dieses Beschlusses waren die für den Betrieb notwen­digen jeweiligen öffentlichen Zuwendungsmittel für die künftigen Träger der beschlossenen Nachbarschaftszentren.

 

Im Zuge der Beratungen zum Doppelhaushalt 2023/24 kam es zu einem politischen Antrag auf Erhöhung der Zuwendungen für Nachbarschaftszentren. Dem Antrag hat der Rat mit Beschluss der Haushaltssatzung 2023/24 [DS 23-20805] zugestimmt.

 

Vor diesem Hintergrund nimmt die Verwaltung zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadt­bezirksrat 322 [DS 23-21422] wie folgt Stellung:

 

Zu 1.

 

Die für das Interessenbekundungs- und Auswahlverfahren in Bezug auf die Trägerschaft des künftigen Nachbarschaftszentrums in Rühme erforderliche Leistungsbeschreibung ist formuliert. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, da im Vorfeld eine Informations­veranstaltung im Gemeinschaftshaus Rühme unter Beteiligung ortsansässiger Vereine und Institutionen vorgesehen ist.

 

Zu 2.

 

Die Raumsituation im DGH Rühme ist für das Vorhaben, eine niedrigschwellig zu erreichende Begegnungsmöglichkeit inklusive Gruppen- oder Beratungsangeboten vorzu­halten, ausreichend. Bevor jedoch die Auswahl des zukünftigen Trägers des Nachbar­schaftszentrums Rühme nicht erfolgt ist, können keine konkreten Nutzungs- bzw. Raum­belegungspläne aufgestellt werden. Die Nutzung der vorhandenen Räumlichkeiten wird dabei sowohl im Zuge des Interessenbekundungsverfahrens als auch nach Auswahl des Trägers thematisiert.

 

. . .


Zu 3.

 

Grundsätzlich sollen Nachbarschaftszentren allen Bevölkerungsgruppen offenstehen – unabhängig von Alter, kulturellem Hintergrund oder sozialem Status. Daher ist eine Schwer­punktsetzung in Bezug auf bestimmte Personengruppen im Vorfeld der Implementierung nicht vorgesehen. Gänzlich ausgeschlossen wird eine sich im Verlauf der Arbeit ergebende Konzentration allerdings nicht. Diese hängt maßgeblich von der perspektivisch erzielten Resonanz in der Bevölkerung ab.

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