Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-21508
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung Bieterverfahren zur Betreiberschaft der Immobilie Kocherstraße 2 als Unterkunft für Geflüchtete
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.06.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Ausschuss für Vielfalt und Integration
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zur Kenntnis
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Niedersächsische Ministeriums für Inneres und Sport hat mit Erlass vom 15. Mai 2023 (Nr. 187/2023) mitgeteilt, dass die Stadt Braunschweig die aktuelle Aufnahmequote für geflüchtete Personen (gültig bis Ende September) bereits erneut zu mehr als 93 % erfüllt hat.
An den insgesamt 11 städtischen Wohnstandorten werden derzeit über 200 belegbare Plätze vorgehalten; im ehemaligen Hotel an der Salzdahlumer Straße werden ebenfalls ab August über 200 Plätze belegbar, da nach der derzeit laufenden Ausschreibung der Betreiberschaft dieser Liegenschaft diese auch mit Asylbewerbern aus Drittstaaten neben den Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine belegt werden kann.
Für die Stadt Braunschweig stellt sich daher aktuell eine entspanntere Unterbringungssituation dar als noch im April 2023.
Mit Vorlage 23-20912 wurde die Anmietung der Immobilie Kocherstraße 2 für die Unterbringung von etwa 150 Kriegsvertriebenen ab 1. Juni 2023 beschlossen. FB 65 stattet diese Immobilie annähernd analog der ehemals als Notunterkünfte betriebenen Sporthallen, allerdings mit Kochgelegenheiten zur Selbstverpflegung, aus. Die Ausschreibung zur Betreiberschaft dieser Immobilie lief seit Ende April durch die Vergabestelle.
Aufgrund der oben beschriebenen Situation hat die Verwaltung die eigentlich bis zum 25. Mai 2023 laufende Ausschreibung zur Betreiberschaft aufgehoben.
Nach Aufhebung der Ausschreibung verfügt die Stadt Braunschweig dank oben dargestellter Ausstattung trotzdem über eine ggf. schnell notwendige Lösung bei kurzfristig stark steigenden Flüchtlingszahlen.
Darüber hinaus kann rechtzeitig, wenn es prognostisch absehbar und erforderlich ist, eine neue Ausschreibung einer Betreiberschaft der Immobilie Kocherstraße 2 starten.
Sollte es dann wider Erwarten zu einer Vakanz zwischen Bedarf und frühestmöglicher Aufnahme der Betreiberschaft kommen, wäre für diesen Zeitraum die Betreiberschaft von Mitarbeitenden des FB 50 zu leisten.
Dieses Szenario wird jedoch als unwahrscheinlich bewertet.
