Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 23-21077-01
Grunddaten
- Betreff:
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Radwegbenutzungspflicht in der Stettinstraße durch Beschilderung mit VZ 237 anordnen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
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zur Kenntnis
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08.06.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrats 211 vom 27.04.2023 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
Es wird beantragt in der Stettinstraße beidseitig die vorhandenen Radwege mit dem Verkehrszeichen 237 auszustatten und so benutzungspflichtig zu machen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stettinstraße ist Teil einer Tempo 30-Zone (Zeichen 274.1 und 274.2). Gemäß § 45 Abs. 1 c der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Tempo 30-Zonen nur Straßen ohne benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241) sowie ohne Radfahrstreifen (Zeichen 295 i. V. m. Zeichen 237) und Schutzstreifen (Zeichen 340) umfassen. Die vorhandenen baulichen Radwege sind als sonstige Radwege einzustufen, für die ein Benutzungsrecht besteht.
Mithin ist eine Ausweisung als Benutzungspflicht aktuell nicht zulässig.
