Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-21077-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrats 211 vom 27.04.2023 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Es wird beantragt in der Stettinstraße beidseitig die vorhandenen Radwege mit dem Verkehrszeichen 237 auszustatten und so benutzungspflichtig zu machen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Stettinstraße ist Teil einer Tempo 30-Zone (Zeichen 274.1 und 274.2). Gemäß § 45 Abs. 1 c der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Tempo 30-Zonen nur Straßen ohne benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241) sowie ohne Radfahrstreifen (Zeichen 295 i. V. m. Zeichen 237) und Schutzstreifen (Zeichen 340) umfassen. Die vorhandenen baulichen Radwege sind als sonstige Radwege einzustufen, für die ein Benutzungsrecht besteht.

 

Mithin ist eine Ausweisung als Benutzungspflicht aktuell nicht zulässig.
 

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