Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-21242-01
Grunddaten
- Betreff:
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Verkehrssituation in Mascherode: Möncheweg / Alte Kirchstraße / Am Kleinen Schafkamp / Hinter den Hainen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Gerstenberg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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06.06.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.04.2023 wird wie folgt Stellung genommen:
Es wurden bereits Maßnahmen durchgeführt, um die Kreuzung sicherer und übersichtlicher zu gestalten.
Die Markierung auf dem Zweirichtungsradweg im Möncheweg dient zur Verdeutlichung, dass hier in beiden Richtungen gefahren werden darf. Das Rechts- und Linksabbiegen auf die Fahrbahn der Alten Kirchstraße / Am Kleinen Schafkamp ist erlaubt.
Eine Querung für Zu-Fuß-Gehende über den Möncheweg ist nicht vorgesehen, da auf der Nordseite der Alten Kirchstraße im Bereich des Knotenpunktes kein ausreichend breiter und befestigter Gehweg vorhanden ist. Zu-Fuß-Gehende können die neu errichtete Querung auf der Straße Am Kleinen Schafkamp (Tempo 30-Zone) nutzen, um dann die Straße Hinter den Hainen (Tempo 30) zu überqueren und den südlichen Gehweg der Alten Kirchstraße in Richtung Salzdahlumer Straße nutzen.
Zu 1.: Eine weitere Überarbeitung der Verkehrsführung für Zu-Fuß-Gehende und Radfahrende wäre nur im Zuge einer größeren Umbaumaßnahme möglich, wofür keine finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Dazu müssten u.a. in der nordwestlichen Ecke des Knotenpunktes Gehwege entlang des Mönchewegs und der Alten Kirchstraße baulich angelegt werden.
Da die Übersichtlichkeit und Sicherheit am Knotenpunkt durch die vorangegangenen Maßnahmen bereits deutlich verbessert wurden sind keine weiteren Umplanungen angedacht.
Zu 2.: Radfahrende fahren im Kreuzungsbereich und in allen angrenzenden Straßen (bis auf den östlichen Radweg im Möncheweg) regulär auf der Fahrbahn. Die Straßenbreite der Alten Kirchstraße von ca. 6,70 m im Kreuzungsbereich ist zu schmal, um hier Schutzstreifen (Mindestbreite 1,50 m) o. ä. anzulegen.
