Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 23-21573

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

In der Verwaltungsdrucksache DS 19-11480-01 vom 30.10.2019 wurde die Komplexität einer möglichen Nachnutzung des Gebäudes/Geländes erkennbar. Damit die Nachnutzung der ehemaligen Schule in Querum („altes Feuerwehrhaus“) entsprechend den Bedürfnissen und Wünschen der Bürgerinnen und Bürger, von Vereinen und Institutionen entspricht, beantragt der Stadtbezirksrat

 

  • einen Beteiligungsprozess zur Erarbeitung eines Nachnutzungskonzeptes

r das Gebäude und Grundstück unter Einbeziehung von Fachverwaltungen, rgerInnen, Vereinen, Organisationen und Bezirksrat.

 

  • eine Machbarkeitsanalyse der Nutzungsvarianten unter Berücksichtigung der erforderlichen Bau- und Genehmigungsmaßnahmen am Gebäude und am Grundstück einschl. Kostenschätzung und Realisierungshorizont.

 

  • eine Beschlussempfehlung für ein realisierbares Nachnutzungskonzept.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem hier beantragten Prozessschritten soll ein Nachnutzungskonzept für das alte Feuerwehrhaus mit BürgerInnenbeteiligung entstehen und umgesetzt werden, welches die Wünsche und Belange der BürgerInnen, Vereine etc. widerspiegelt und sich in eine zukünftige Quartiersentwicklungsplanung einfügt.


Bereits in der Beantwortung der SPD Anfrage DS 19-11480 vom 13.08.2019 durch Verwaltungsdrucksache DS 19-11480-01 vom 30.10.2019 wurde zur Nutzung des Feuerwehrhauses und eine eventuelle Nachnutzung ausführlich Stellung genommen.

 

Darin heißt es u.a.: „Bei dem als Feuerhaus Querum bezeichneten Objekt WE 00077.01 handelt es sich um die ehemalige Schule Querums. […]

 

  • Seit dem Auszug der Ortsfeuerwehr steht das 1. Obergeschoss ebenso wie das Dachgeschoss des Objektes leer. Beide Etagen werden über ein separates Treppenhaus erschlossen.

 

  • Die Fahrzeughalle wird weiterhin von der Stadtjugendfeuerwehr genutzt.

 

  • Das Erdgeschoss des Objektes ist vom Fachbereich 50 Soziales und Gesundheit angemietet, welcher hier eine Altentagesstätte betreibt.

 

  • Konkrete Nachnutzungsplanungen gibt es noch nicht, da bisher weder Nutzungsbedarfe noch Anfragen für die leerstehenden Flächen beim Flächenmanagement vorliegen.

 

  • Derzeit ist die Nutzung des 1. Obergeschosses als Schulungs- und Kommandoraum für die Feuerwehr genehmigt. Hiervon abweichende Nachnutzungen müssten mittels eines Nutzungsänderungsantragsverfahrens beim Referat 0630 Bauordnung legalisiert werden.

Um diese vorabstimmen zu können, wäre im konkreten Fall eine Betriebsbeschreibung der [...] beabsichtigten Nutzung aufzustellen. [...]

 

  • eine Büronutzung im 1. OG ist möglich. Hierfür ist zu klären, in welchem Maße das vorhandene, nicht mehr dem heutigen Standard für Rettungswege entsprechende Treppenhaus (Holztreppe, Brandwiderstand der Treppenhauswände etc.) ertüchtigt werden muss.

 

  • Eine Ausstellungsnutzung mit Besuchern gestaltet sich schwieriger, da die Rettungswegsituation hierbei, inklusive dem derzeit nicht vorhandenen zweiten baulichen Rettungsweg, auf die mögliche Besucheranzahl abgestimmt sein muss, woraus deutlich höhere Anforderungen resultieren

 

  • Für alle Nutzungsszenarien müssten zudem für die Finanzierung der erforderlichen Bau- und Genehmigungsmaßnahmen außerplanmäßig Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden.

Aufgrund der Komplexität des Themas, eines fehlenden konkreten Nutzungskonzeptes und nur vagen Ideen der Antragsteller erscheint der im Ursprungsantrag benannte Ortstermin mit den zuständigen Fachbereichen weder ausreichend noch zielführend.

Um eine zukünftige Nachnutzung zu erzielen, bedarf es darüber hinaus der Bereitstellung der benötigten Finanzmittel.

 

Gez.

Antje Keller                               Gerhard Masurek                            Paul Klie

partei- u. fraktionslos                B90/Grüne                                      SPD

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