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ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21413-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Anfrage der SPD-Fraktion vom 23. Mai 2023 (DS 21413) wurde an die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH (FBWG) mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet, welche hierzu wie folgt mitteilt:

 

Zu Frage 1:

 

Die Verwendung verbleiter Flugkraftstoffe ist der FBWG bekannt. Die Annahme, dass fast alle Trainingsplatzrunden mit verbleitem Kraftstoff geflogen werden ist nicht korrekt. Moderne Trainingsflugzeuge (u.a. Aquila) die am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg betrieben werden, nutzen vorrangig bleifreien Kraftstoff. Die Betankung der Flugzeuge mit bleifreiem Kraftstoff erfolgt derzeit noch i. d. R. an Tankstellen anderer Flugplätze, die bereits heute bleifreien Kraftstoff anbieten. Verbleite Kraftstoffe (d.h. AvGas) machen 3,8% der insgesamt am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg vertankten Kraftstoffmengen aus. 96,2% der vertankten Kraftstoffmengen sind unverbleiter Jet A1. Siehe auch Antwort zu Frage 2.

 

Zu Frage 2:

 

Die FBWG plant zusammen mit dem Kraftstoffprovider AirBP ab dem 3. Quartal 2023 UL91 als bleifreien Kraftstoff anzubieten. Bauartbedingt können nicht alle Flugzeuge diesen Kraftstoff tanken. Für diese Flugzeuge ist aus Sicherheitsgründen ein höheroktaniger Kraftstoff vorgeschrieben, der derzeit als bleifreier Kraftstoff in Europa noch nicht verfügbar ist. Für den Betrieb der Flugzeuge wird derzeit am Flughafen Braunschweig Wolfsburg mit AvGas 100LL (lowlead) ein Kraftstoff angeboten, der bereits deutlich weniger Tetraethylblei enthält als klassisches AVGAS 100. Sobald ein bleifreies Substitut verfügbar ist, wird die FBWG die Einführung dieses Kraftstoffes in Europa unterstützen.

 

Ursprünglich aus Lärmschutzgründen hat der Flughafen eine empfohlene Lärmschutzplatzrunde kommuniziert. Ziel dieser ist es, den Flugverkehr nicht über (dicht) besiedeltes Gebiet zu lenken. Das hat als gleichen Effekt auch zur Folge, dass der Ausstoß von Abgasen bestmöglich von besiedeltem Gebiet ferngehalten wird. Eine hundertprozentige Verhinderung ist nicht möglich.
 

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