Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-21441-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Aufstellung neuer Bücherschränke
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Prof. Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
08.06.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Bezugnehmend auf die Anfrage der Fraktion SPD im Stadtbezirksrat 211 Braunschweig-Süd (DS Nr. 23-21441) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.:
Die derzeit mit ca. 10.000 Euro kalkulierten Kosten für die Produktion, den Transport und die Aufstellung eines Bücherschrankes sowie entstehende Personalkosten der Verwaltung setzen sich wie folgt zusammen:
- ca. 4.500 Euro für die Produktion eines Bücherschrankes durch eine Firma, davon
- ca. 2.500 Euro Materialkosten (Metall und Glas zu etwa gleichen Anteilen)
- ca. 400 Euro für Beschichtungen und firmenexterne Prozesse
- ca. 300 Euro Gerätekosten
- ca. 100 Euro für Werkplanung und Standsicherheitsnachweis
- ca. 50 Euro Lohnkosten
- ca. 1.150 Euro prozentuale Zuschläge der ausführenden Firma (lt. der laufenden Ausschreibung in 2023)
- ca. 2.800 Euro für die Tiefbauarbeiten, davon
- ca. 1.300 Euro Material- und Lohnkosten
- ca. 1.000 Euro für das Betonfundament
- ca. 500 Euro für den Maschineneinsatz
- ca. 2.800 Euro sonstige Kosten (evtl. Preissteigerungen in Folge von unabsehbaren Faktoren wie zuletzt der Corona-Pandemie, des Ukrainekrieges, der Energiekrise, unterbrochener Lieferketten, der Inflation etc.)
- ca. 500 Euro Honorar für den FB 65/Gebäudemanagement (Ausschreibung, Bauleitung, Bearbeitung von Nachfragen im laufenden Projekt etc.)
ergibt ca. 10.600 Euro Gesamtkosten pro Bücherschrank
Der Bausektor unterliegt derzeit vielen Preisschwankungen. In der Mitteilung außerhalb von Sitzungen DS Nr. 23-20978 und in einer formlosen Mitteilung an den StBezR 211 über die Bezirksgeschäftsstellenleitung am 11.05.23 wurde bereits mitgeteilt, dass oben genannte Faktoren zu schwer abzuschätzenden Preissteigerungen führen können. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Annahme der dargestellten Preissteigerungen realistisch ist.
Es wurde weiter am 11.05.23 mitgeteilt, dass eine Beschlussfassung im StBezR garantieren muss, dass der StBezR die vollen Kosten für die Produktion, den Transport und die Aufstellung eines Schrankes sowie anfallende Personalkosten in der Verwaltung durch eigene Mittel trägt. Dies entspricht der Vorgabe des VA-Beschlusses „Konzept zur stadtweiten Einführung von Bücherschränken in Braunschweig“ (DS Nr. 18-08216). Die Anschaffung obliegt demnach den Stadtbezirksräten; verwaltungsseitig können durch evtl. Preissteigerungen entstehende Kostendifferenzen grundsätzlich nicht ausgeglichen werden.
So begründet sich insgesamt eine Kostenschätzung von ca. 10.000 Euro je Bücherschrank von Seiten der Verwaltung.
Zu 2.:
Die Kosten für einen Bücherschrank bestehen, wie oben differenziert aufgeführt, in der Produktion, dem Transport und der Aufstellung sowie der fachlichen Betreuung von Verwaltungsseite. Die Erfüllung dieser Aufgaben erfordert fachliche Qualifikation; dies u.a. deshalb, da sich hieran die durch die Stadt gewährleistete Verkehrssicherungspflicht zu orientieren hat. Es können somit keine Aufgaben und dadurch entstehende Kosten an Ehrenamtliche aus dem Stadtbezirk ausgegliedert werden.
Zu 3.:
Eine Kostenminimierung durch die Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern ist nicht möglich, s. unter 2.
Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Bücherschränke in verschiedenen Stadtbezirken durch die Bürgerinnen und Bürger bereits gut angenommen und stark frequentiert werden. Somit ist von einer hohen Identifikation mit den Bücherschränken auszugehen.
Die Identifikation mit den Bücherschränken vor Ort wird u.a. auch durch die Bücherschrankpatinnen und -paten gewährleistet. Hierbei handelt es sich um Ehrenamtliche aus den Bezirken, die die Schränke eigenständig inhaltlich betreuen. Sie erhalten von der Verwaltung bei Inbetriebnahme eines Bücherschrankes ein „Starterpaket“ mit Büchern aus der Stadtbibliothek und stehen in engem Kontakt mit der Verwaltung, der sie Bedarfe vermitteln, die sich aus dem Betrieb der Schränke im Stadtbezirk ergeben.
In DS Nr. 18-08216 werden die Aufgaben der Verwaltung in Bezug auf die Bücherschränke klar definiert. Nach Beschluss im Stadtbezirksrat initiiert die Verwaltung die Produktion, Aufstellung und Inbetriebnahme eines Bücherschrankes. Eine konzeptuelle Rahmung des Umgangs mit und der Nutzungsweise von Bücherschränken fällt nicht darunter. Sie übersteigt die personellen Kapazitäten der beteiligten Organisationseinheiten und ist ausdrücklich den Bezirken selbst überlassen. Vor diesem Hintergrund bestehen keine Pläne der Verwaltung, die Autonomie der Stadtbezirke in der Ausgestaltung des Umgangs mit den Bücherschränken einzugrenzen.
