Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 23-21509
Grunddaten
- Betreff:
-
Spielplatz für den Heidbergpark - Sachstand Standortplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport; 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
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zur Kenntnis
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08.06.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Standortplanung für einen zusätzlichen Spielplatz für den Heidberg im Heidbergpark konnte inzwischen konkretisiert werden. Unter Bezug auf DS 22-19865-01 wird nachfolgend der aktuelle Sachstand berichtet.
Nach bisheriger Prüfung wird ein Standort ganz im Westen der westlichen Ausläufer des Heidbergparks präferiert (s. Lageplan in der Anlage). Das begründet sich wie folgt:
- Der Standort liegt zentral zu den mit öffentlichen Spielflächen unterversorgten Wohnquartieren des Heidbergs im Spielplatzbereich 54-4.
- Die Lage an der nord-süd-gerichteten Hauptwegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Dresden- und Anklamstraße bietet im Verbund mit dem im Heidberg ausgeprägten Netz straßenunabhängiger Wegeverbindungen gute Voraussetzungen für die Erreichbarkeit des Spielplatzes aus weiten Teilen des Stadtteils.
- Die Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt.
- Die Flächen sind im maßgeblichen Bebauungsplan als öffentliche Freifläche mit der Zweckbestimmung „Erholungsfläche“ festgesetzt. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit eines Kinderspielplatzes sind damit gegeben.
- Der Standort bietet räumlich das Potential für die Aufnahme eines größeren Kinderspielplatzes. Zielgröße ist zunächst das für den Spielplatzbereich 54-4 festgestellte Defizit von 2.715 m² (vgl. DS 20-14216-01). Die tatsächlich realisierbare Größe wird Ergebnis der konkretisierenden Planung sein. Sofern größere Spielflächen realisierbar sind, können ggf. auch Defizite aus den angrenzenden Spielplatzbereichen 54-2 und 54-5 anteilig kompensiert werden. Die umgebenden Grünflächen können den Spielplatz mit ihren informellen Spiel-, Bewegungs- und Naturerlebnismöglichkeiten funktional ergänzen.
- Der vorhandene Baumbestand sorgt für natürliche Beschattung. Der Schutz erhaltenswerter Bestandsbäume wird bei Realisierung eines Spielplatzes wesentliches Planungsziel sein.
Bei den Flächen der Parkanlage handelt es sich um eine ehemalige Sandgrube, die nach der Ausbeutung verfüllt wurde. Das den Parkbereich prägende Relief zeugt durch die Einmuldung der zentralen Flächen noch von der früheren Nutzung. Für die weitere Planung sind dadurch insbesondere folgende Umweltbelange beachtlich und erfordern noch eine abschließende Prüfung:
- Wasser:
Gemäß Starkregenanalyse der Stadt Braunschweig besteht auf den für den Spielplatz vorgesehenen Flächen bei sogenannten „intensiven“ und „außergewöhnlichen“ Starkregenereignissen eine überwiegend sehr geringe bis in Teilen mäßige Gefährdung durch Überflutung/Überstauung. In kleineren Teilen muss mit einer möglichen Überstauung von 5 - 30 cm gerechnet werden, deutlich überwiegend jedoch nur mit 0 - 5 cm. Sogenannte „intensive“ bzw. „außergewöhnliche“ Starkregenereignisse traten statistisch bisher etwa alle 30 bzw. alle 100 Jahre auf. Nur bei extremen Starkregenereignissen ist die Gefährdung auf Teilflächen hoch bis sehr hoch, d.h. es muss mit einer möglichen Überstauung von 30 cm bis über 50 cm gerechnet werden. Sogenannte „extreme“ Starkregenereignisse traten statistisch bisher etwa alle 1.000 Jahre auf. Durch den Klimawandel verkürzen sich allerdings in der Tendenz diese Wiederkehrzeiten. Um die Einstaudauer nach einem relevanten Starkregenereignis besser einschätzen zu können, soll im Zuge der noch erforderlichen Bodenuntersuchungen (s.u.) die Versickerungsfähigkeit mit betrachtet werden.
Wasserrechtlich bestehen keine Bedenken gegen einen Kinderspielplatz in diesem Bereich. Das Regenwasser fließt bei Starkregen über die für den Spielplatz vorgesehenen Flächen in den östlichen, tiefer gelegenen Bereich der Parkanlagen ab. Der Fließweg des Wassers sollte bei Anlage des Spielplatzes für den zügigen Abfluss erhalten bleiben, da sonst die Fläche höher und länger eingestaut wird. In Bereichen, in denen das Wasser voraussichtlich steht, und ebenso im Bereich der Fließwege sollten keine Sandspielflächen gebaut werden, da das Regenwasser Verunreinigungen mitführt. Die sich aus dem Starkregenrisiko ergebenden Anforderungen können in der Planung durch Art und Anordnung der Spielangebote berücksichtigt werden.
- Boden:
Bei der verfüllten Sandgrube handelt es sich um eine sogenannte Altablagerung. Nach einem Gutachten aus den 1990er Jahren wurden ganz überwiegend Bodenaushub und Bauschutt abgelagert. Hinweise auf Haus- oder Gewerbemüll ergaben sich seinerzeit nicht. In den durchgeführten Bodenluftuntersuchungen wurden keine relevanten Ausgasungen von leichtflüchtigen Schadstoffen festgestellt. Auch das Grundwasser wird durch die Altablagerung nicht sonderlich beeinträchtigt. Für Aussagen zu dem für die Spielplatznutzung relevanten Wirkungspfad Boden-Mensch sind noch ergänzende Bodenuntersuchungen durchzuführen. In Abhängigkeit von den Ergebnissen wären ggf. Schutzmaßnahmen zu ergreifen (z.B. Bodenaustausch, Grabesperre). Bisher gibt es keinen Hinweis, dass die Altablagerung der Anlage eines Kinderspielplatzes grundsätzlich entgegensteht. Die für die abschließende Bewertung der Bodenbelastungen noch erforderlichen Untersuchungen sollen im Weiteren veranlasst werden.
Unter dem Vorbehalt, dass sich mit dem Ergebnis der noch erforderlichen Bodenuntersuchungen die Realisierungsfähigkeit eines Kinderspielplatzes abschließend bestätigt, beabsichtigt die Verwaltung, den zusätzlichen Kinderspielplatz für den Heidberg an diesem Standort zu realisieren und entsprechende Haushaltsmittel voraussichtlich für das Jahr 2025 anzumelden. Eine erneute Berichterstattung an den Stadtbezirksrat – u.a. über den genauen Zeitpunkt des Beginns der Ausführungsplanung -erfolgt zu gegebener Zeit.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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383,5 kB
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