Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-20621-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage von Herrn Koctürk wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Innenstadt ist ein sehr dicht bebautes Gebiet mit einer hohen Nutzungsdichte und einem begrenzt zur Verfügung stehenden öffentlichen Parkraum. Zu Anwohner*innen, Kund*innen, Besucher*innen von Kanzleien, Praxen und Lokalen kommen noch Besucher*innen, Beschäftigte sowie auch Schüler*innen hinzu. Durch die Konkurrenz um die zur Verfügung stehenden Stellplätze ergibt sich ein hoher Parkdruck, dem es mit Blick auf alle Parkraumnutzer*innen angemessen zu begegnen gilt.

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:

 

Zu 1.:

Für Schüler*innen aus Braunschweig ist die Innenstadt hervorragend aus allen Stadtteilen mit dem ÖPNV und dem Fahrrad erreichbar. Somit sind Schüler*innen aus Braunschweig nicht auf das Auto angewiesen. Zu großen Teilen dürfte die Schülerschaft dieser Schulen altersbedingt jedoch nicht über eine Fahrerlaubnis verfügen, so dass sich die Frage nach Parkplätzen für viele nicht stellt.

 

Sofern Schüler*innen der allgemeinbildenden Schulen aus dem Umland die schulwahlbedingte Anreise mit den Regionalbahnen, den Regionalbussen nicht nutzen möchten, stehen am Stadtrand von Braunschweig kostenfreie Park & Ride-Parkplätze zur Verfügung, die ebenfalls zum längeren Parken genutzt werden können. (siehe auch: https://www.braunschweig.de/plan/index.php#pnr). Für den weiteren Weg zur Schule kann dann das städtische ÖPNV- Angebot genutzt werden.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass für alle mit dem neuen Deutschlandticket bzw. für Schülerinnen und Schüler, die in der Region Braunschweig wohnen, mit der regionsweit gültigen Schüler-Monatskarte (30 €) Fahrtkosten entstehen, die i.d.R. deutlich unter denen der reinen Kraftstoffkosten bei Benutzung des Autos liegen.

 

Für Schülerinnen und Schüler an den berufsbildenden Schulen, die auch aus dem weiteren Umland anreisen müssen, besteht zum Teil keine freie Schulwahl, weil für einige Ausbildungen nur die berufsbildenden Schulen in Braunschweig zur Verfügung stehen.

 

Während aus dem näheren Umland von Braunschweig ein angemessenes ÖPNV-Angebot besteht, sinkt das Angebot mit steigender Entfernung zu Braunschweig. Deshalb bringt es für Schüler*innen im weiteren Umland (Heide, Oberharz, dem Gebiet an der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt) keinen Mehrwert, für die gesamte Wegekette auf das kostengünstige, regionsweit gültige Schülerticket zurückzugreifen.

 

Für diese überschaubare Gruppe von Schüler*innen an den berufsbildenden Schulen aus dem weiteren Umland soll eine Lösung gefunden werden, wie zusätzliche Kosten für die Mobilität zur Ausübung ihrer Schulpflicht vermieden werden können. Die Verwaltung wird hier zeitnah einen Vorschlag unterbreiten. Ob dieser beispielsweise in der direkten Erstattung von Parkgebühren oder Parkhausentgelten, in der Erstattung eines Tickets des ÖPNV oder in der allgemeinen Erstattung von Kosten (ggfs. in Höhe der Kosten für ein Ticket des ÖPNV) liegen wird, ist noch nicht final geklärt.

 

Zu 2:

Eine Differenzierung der Parkgebühren für verschiedene Nutzergruppen über die Parkscheinautomaten ist technisch nicht möglich.

 

Zu 3.:

Nein.

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