Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21476-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 25.05.2023 (23-21476) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 08.02.2022 (Ds 22-17777) aufgrund eines interfraktionellen Antrages folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob es möglich ist, zusätzlich zu den nach Geschlechtern getrennten Toiletten auch Unisextoiletten in die Raumkonzepte der Sporthalle sowie des Schulgebäudes der 6. IGS zu integrieren, sodass sich auf jeder Etage ein geschlechtsneutraler Toilettenraum befindet.“

 

Am 18.05.2022 wurde § 27 der Allgemeinen Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung (DVO-NBauO) dahingehend geändert, dass „mindestens eine der nach

§ 45 Abs. 1 Satz 2 NBauO erforderlichen Toiletten in einem von anderen Räumen vollständig baulich abgeschlossenen Raum mit Waschbecken angeordnet und so gekennzeichnet sein muss, dass er von Frauen und Männern und von Personen, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen, genutzt werden darf.“

 

Vor diesem Hintergrund befindet sich die Verwaltung derzeit in einem Abstimmungsprozess hinsichtlich der Ausgestaltung und Festlegung von Standards für All-Gender-Toiletten bei Schulneubauten. In diesem Prozess beschäftigt sich die Verwaltung u. a. mit der Frage, ob die Erfüllung der o. g. Rechtsvorschrift mit einer All-Gender-Toilette je Schule in Braunschweig als ausreichend erachtet wird oder ob über die Vorschrift hinaus bei Neubauten weitere All-Gender-Toiletten eingeplant werden sollen. Für die Umsetzung im Bestand sollen, wenn es Schulen wünschen und soweit es möglich ist, schulbezogene Einzelfalllösungen erarbeitet werden, die die Einrichtung/Umwidmung von mindesten einer Toilette in eine All-Gender-Toilette ermöglicht.

 

Im 2. Kalenderhalbjahr 2023 plant die Verwaltung einen Vorschlag zur Realisierung von All-Gender-Toiletten sowohl bei Schulneubauten als auch in den übrigen städtischen Gebäuden den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.


Dieses vorausgeschickt werden die gestellten Fragen wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Bei dem Bauvorhaben Neubau der 6. Integrierten Gesamtschule inklusive 4-Fach-Sporthalle am Wendenring handelt es sich um ein Vorhaben in alternativer Beschaffung. Die Auftragsvergabe an einen Totalunternehmer befindet sich derzeit im Vergabeverfahren. Im Rahmen des Verfahrens erhalten die Bieter einen umfassenden Anforderungskatalog (Funktionale Leistungsbeschreibung Planung und Bau) nach welcher diese ihre Angebote und die darin enthaltenen Entwürfe erstellen. In diese Leistungsbeschreibung wurde seitens der Stadt als auslobende Stelle die Anforderung aufgenommen, dass in der 6. IGS sowohl für den Schulbereich als auch für die Sporthalle je zwei All-Gender-WC-Anlagen (1 für Schülerinnen bzw. Schüler und 1 für Lehrkräfte), bestehend aus einem Vorraum mit Waschtisch und einem separaten WC-Raum einzuplanen sind. Diese WC-Anlagen können auf die insgesamt für den Schulbereich erforderlichen WCs angerechnet werden. Sie dürfen jedoch nicht mit den

barrierefreien WCs identisch sein. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die in der Abhängigkeit von der Größe der Sporthalle laut Standardraumprogramm vorzusehenden Kombinationen von Umkleide/Dusche/WC und Waschbecken für Übungsleiterinnen bzw. -leiter (auch Lehrkräfte) entsprechend der Definition der NBauO in ihrer Ausführung immer den Ansprüchen an eine All-Gender-WC-Anlage gerecht werden und somit nicht zwingend eine zusätzliche Anlage erforderlich wird.

 

Die Umsetzung von All-Gender-WC-Anlagen im Neubauprojekt der 6. IGS geht damit deutlich über die zwischenzeitlich vorliegenden maßgeblichen quantitativen Anforderungen der NBauOr All-Gender-/Diverse-WC-Anlagen hinaus, für deren Einhaltung lediglich eine All-Gender-WC-Anlage in der Schulanlage erforderlich gewesen wäre. Aus Sicht der Verwaltung wird eine noch höhere Anzahl, als die aktuell im Projekt berücksichtigte, für nicht erforderlich gehalten.

 

Zu Frage 2:

Die All-Gender-Toiletten sind von allen Bietern gemäß Anforderung in der Planung berücksichtigt.

 

Zu Frage 3:

Da die All-Gender-Toiletten in den Bieterangeboten enthalten sind, wird die Entscheidung zur Errichtung selbiger mit Zuschlagserteilung zum Gesamtvorhaben getroffen. Die Zuschlagserteilung ist im September 2023 vorgesehen.

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