Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 22-19859-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustand des kombinierten Fuß- und Radweges, parallel verlaufend von der Leipziger Straße entlang des HEH-Geländes zur Straßenbahnunterführung der Wolfenbütteler Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
08.06.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrats 211 vom 10.11.2022 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
„Nach Hinweisen von Mitbürger*innen des Stadtteils Melverode wird erneut um Überprüfung des o.g. Rad- und Fußweges gebeten. Ferner ist zu prüfen, ob nicht eine optische Trennung zwischen Rad- und Fußgängerbereich, bspw. durch eine durchgängige Linie, vorgenommen werden kann.
Ergänzender Protokollauszug:
Herr Gaus erläutert den Antrag. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um die Wegeverbindung von der neu aufgestellten Skulptur "Der Gießer" an der Leipziger Straße entlang südlich des HEH-Geländes zur Straßenbahnunterführung der Wolfenbütteler Straße handelt.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Der gemeinsame Geh-/Radweg entlang des HEH-Geländes von der Skulptur „Der Gießer“ an der Leipziger Straße zur Straßenbahnunterführung weist Risse auf, ist aber in einem verkehrssicheren Zustand.
Aufgrund der Breite von 2,40 m, auf ca. der halben Wegelänge, ist eine Trennung des Geh- und Radweges nicht möglich, da die Wegebreiten für einen eintretenden Begegnungsfall nicht ausreichen würden. Die Verwaltung wird am westlichen Anfang des Weges das Verkehrszeichen 240 „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ aufstellen. Auf diesen Wegen haben Verkehrsteilnehmende Rücksicht aufeinander zu nehmen.
Zusätzlich wird die Verwaltung den baulich voneinander getrennten Geh- und Radweg nördlich des HEH-Geländes zur Verdeutlichung mit den entsprechenden Verkehrszeichen (VZ 241-30 inkl. 1000-31) an den Wegeanfängen ausstatten.
