Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-21217-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Anfrage der SPD-Fraktion vom 20. April 2023 wurde ergänzend auch an BS|Energy mit der Bitte um Stellungnahme übermittelt.

Zu Frage 1:

 

Der Stadtverwaltung liegen keine vollständigen Informationen über die Kraftwerke und den Zustand der Leitungsnetze vor.

 

Die Stadt Braunschweig ist ab dem 1. Januar 2024 gemäß § 20 Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels verpflichtet, bis zum 31.Dezember 2026 eine kommunalen Wärmeplan aufzustellen.

In diesem Zusammenhang sind seitens BS|Energy auch Informationen zum Leitungsnetz sowie der Erzeugung der Stadt Braunschweig wiederkehrend zur Verfügung zu stellen.

BS|Energy teilte auf Anfrage mit, dass sie der Stadt Braunschweig die angefragten Informationen gerne für die eigenen Anlagen und Netze zur Verfügung stellt.

 

Zu Frage 2:
 

Die Bereitstellung städtischer Fördermittel wird unbeschadet einer genaueren Prüfung und der Frage einer Mittelbereitstellung insbesondere im EU-beihilferechtlichen Kontext als schwierig angesehen.


BS|Energy teilt hierzu mit, dass die Sanierung und Modernisierung der Netze und Erzeugungsanlagen im Rahmen der Dekarbonisierungsstrategie zwingend erforderlich sind und für die eigenen Anlagen, mit dem Ziel bis 2035 und bezogen auf die eigene Erzeugung, CO2 neutral zu sein, vorangetrieben wird. BS|Energy beantragt hierbei Fördermittel soweit möglich (z.B. nach dem KWK-Gesetz für den Ausbau von Wärmenetzen und Wärmespeichern, oder nach BEW Bundesförderung effiziente Wärmenetze).


 

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