Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 23-21586

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

In der Verwaltungsdrucksache DS 19-11480-01 vom 30.10.2019 wurde die Komplexität einer möglichen Nachnutzung des Gebäudes/Geländes erkennbar. Damit die Nachnutzung der ehemaligen Schule in Querum („altes Feuerwehrhaus") entsprechend den Bedürfnissen und Wünschen der Bürgerinnen und Bürger, von Vereinen und Institutionen entspricht, beantragt der Stadtbezirksrat

 

 einen Beteiligungsprozess zur Erarbeitung eines Nachnutzungskonzeptes für das Gebäude und Grundstück unter Einbeziehung von Fachverwaltungen, BürgerInnen, Vereinen, Organisationen und Bezirksrat.

 

 eine Machbarkeitsanalyse der Nutzungsvarianten unter Berücksichtigung der erforderlichen Bau- und Genehmigungsmaßnahmen am Gebäude und am Grundstück einschl. Kostenschätzung und Realisierungshorizont.

 

 eine Beschlussempfehlung für ein realisierbares Nachnutzungskonzept.

 

 Der Stadtbezirk beantragt einen Ortstermin mit den zuständigen Fachbereichen auf dem Gelände und im Gebäude des alten Feuerwehrhauses in Querum

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem hier beantragten Prozessschritten soll ein Nachnutzungskonzept für das alte Feuerwehrhaus mit BürgerInnenbeteiligung entstehen und umgesetzt werden, welches die Wünsche und Belange der BürgerInnen, Vereine etc. widerspiegelt und sich in eine zukünftige Quartiersentwicklungsplanung einfügt.

 

Das alte Feuerwehrhaus in Querum ist denkmalgeschützt und liegt zentral. Seit Jahren ist das Gebäude, außer im 1. Stock, ungenutzt.

Das Potential für eine Nutzung in unterschiedlicher Art und Weise wäre jedoch vorhanden.

Zum Beispiel, für eine Nachmittagsbetreuung der Grundschulkinder, Heimatstube, Schiedsmannbüro, Suppenküche, Café, Kneipe, Treffpunkt für jedes Alter.

Die Außenanlagen sind runtergekommen und benötigen dringend einer Verbesserung.

Ideen für ein konstruktives Vorgehen,um das Gebäude und Gelände aufzuwerten und für eine sinnvolle Verwendung freizugeben wären unter anderem:

 

1. Einzäunung des Geländes

2. Instandsetzung der vorhandenen Zäune

3. Flächen reinigen und instandhalten

4. Mauerwerk/Fugen instandhalten

5. Gartenpflege

6. Die Grüninsel ertüchtigen oder in eine nutzbare Fläche umwandeln.

7. 1. OG und Dachboden nutzen können für Veranstaltungen/Organisationen

8. Keller reinigen, abdichten und trocknen um ihn als Lagerraum zu nutzen.

9. Lüftungssystem/Fenster einsetzen und weiß streichen

10. Fahrzeughalle als Veranstaltungshalle oder Gastronomie sanieren.


Bereits in der Beantwortung der SPD Anfrage DS 19-11480 vom 13.08.2019 durch Verwaltungsdrucksache DS 19-11480-01 vom 30.10.2019 wurde zur Nutzung des Feuerwehrhauses und eine eventuelle Nachnutzung ausführlich Stellung genommen.

 

Darin heißt es u.a.: „Bei dem als Feuerhaus Querum bezeichneten Objekt WE 00077.01 handelt es sich um die ehemalige Schule Querums. […]

 

  • Seit dem Auszug der Ortsfeuerwehr steht das 1. Obergeschoss ebenso wie das Dachgeschoss des Objektes leer. Beide Etagen werden über ein separates Treppenhaus erschlossen.

 

  • Die Fahrzeughalle wird weiterhin von der Stadtjugendfeuerwehr genutzt.

 

  • Das Erdgeschoss des Objektes ist vom Fachbereich 50 Soziales und Gesundheit angemietet, welcher hier eine Altentagesstätte betreibt.

 

  • Konkrete Nachnutzungsplanungen gibt es noch nicht, da bisher weder Nutzungsbedarfe noch Anfragen für die leerstehenden Flächen beim Flächenmanagement vorliegen.

 

  • Derzeit ist die Nutzung des 1. Obergeschosses als Schulungs- und Kommandoraum für die Feuerwehr genehmigt. Hiervon abweichende Nachnutzungen müssten mittels eines Nutzungsänderungsantragsverfahrens beim Referat 0630 Bauordnung legalisiert werden.

Um diese vorabstimmen zu können, wäre im konkreten Fall eine Betriebsbeschreibung der [...] beabsichtigten Nutzung aufzustellen. [...]

 

  • eine Büronutzung im 1. OG ist möglich. Hierfür ist zu klären, in welchem Maße das vorhandene, nicht mehr dem heutigen Standard für Rettungswege entsprechende Treppenhaus (Holztreppe, Brandwiderstand der Treppenhauswände etc.) ertüchtigt werden muss.

 

  • Eine Ausstellungsnutzung mit Besuchern gestaltet sich schwieriger, da die Rettungswegsituation hierbei, inklusive dem derzeit nicht vorhandenen zweiten baulichen Rettungsweg, auf die mögliche Besucheranzahl abgestimmt sein muss, woraus deutlich höhere Anforderungen resultieren

 

  • Für alle Nutzungsszenarien müssten zudem für die Finanzierung der erforderlichen Bau- und Genehmigungsmaßnahmen außerplanmäßig Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden.

 

Um eine zukünftige Nachnutzung zu erzielen, bedarf es darüber hinaus der Bereitstellung der benötigten Finanzmittel.

 

Gez.

 

P. Klie     T. Wendt G. Masurek T. Jenzen Antje Keller T. Zimmer                       

SPD     CDU  B90/Grüne BIBS  parteilos FDP       


 

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