Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-20987-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zum oben genannten Antrag der FDP-Fraktion vom 01.04.2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Grundsätzlich wäre die Ausrichtung einer Silvesterfeier durch die Stadt Braunschweig möglich. Eine solche Veranstaltung würde aber voraussichtlich mit einem erhöhten Sicherheits- und Kostenaufwand einhergehen.

 

Umfang und Kosten der Veranstaltung hängen hierbei maßgeblich von der Einschätzung der Sicherheitsbehörden ab. Eine erste Kosteneinschätzung durch die Braunschweig Stadtmarketing GmbH kommt zu einem Ergebnis von ca. 200.000 € bis 300.000 €, wenn eine Sperrung des Bohlwegs, Abschaltung der Oberleitung, Einlasskontrollen etc. erforderlich wären.

 

Dass eine städtische Feier auf dem Schlossplatz eine „Alternative zum privaten Böllern“ darstellen könnte, wird seitens der Verwaltung bezweifelt. Zudem ist nicht zu erwarten, dass die sich potentiell regelwidrig verhaltenden Personen(gruppen) durch ein derartiges Konzept erreicht würden. Vielmehr ist damit zu rechnen, dass statt auf dem Schlossplatz dann an anderen Stellen in der Stadt geböllert wird, möglicherweise auch an Orten in der Umgebung, an denen Feuerwerk noch viel weniger gewünscht oder sogar verboten ist (z. B. Magniviertel).

 

Anders als am Bohlweg (Kolonnaden, konkrete Vorfälle in der Vergangenheit) wurde für den Schlossplatz zu Silvester bisher kein „Böllerverbot“ erlassen, weil es dafür keine hinreichende Begründung gab. Solange privates Feuerwerk zu Silvester erlaubt ist, stellt der Schlossplatz aus Sicherheitsaspekten hierfür eher sogar den besten Platz in der Innenstadt dar (keine Fachwerkhäuser, weitläufig, für Sicherheitskräfte gut erreichbar und einsehbar).

 

Inwieweit Innenstadtbereiche und öffentliche Plätze im Hinblick auf die Geschehnisse des letzten Jahreswechsels (insbesondere den gezielten Beschuss von Einsatz- und Rettungskräften) im Fokus potentieller, landesweiter Verbotsmaßnahmen liegen werden, bleibt abzuwarten.

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