Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-20054
Grunddaten
- Betreff:
-
Abfallentsorgungssatzung, 7. Änderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0660 Referat Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat; 0600 Baureferat; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VI - Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
|
Vorberatung
|
|
|
|
13.06.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
27.06.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Absatz 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage um einen Satzungsbeschluss, für den der Rat der Stadt Braunschweig beschlusszuständig ist.
Die Abfallentsorgungssatzung regelt die öffentliche Abfallentsorgung, die die Stadt Braunschweig als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger durchzuführen hat.
Die Verwaltung schlägt folgende Änderungen vor:
- Durch die Neuausschreibung der thermischen Abfallvorbehandlung und des damit verbundenen Auftragnehmerwechsels im Jahre 2022 werden die in § 1 Absatz 3 genannten beauftragten Dritten für die Abfallentsorgung der Stadt Braunschweig angepasst. Seit dem 1. Februar 2022 ist die EEW Energy From from Waste GmbH aus Helmstedt mit der Entsorgung der Restabfälle beauftragt.
- Die Abfallentsorgungssatzung regelt unter anderem auch die Entsorgung von Batterien aus privaten Haushaltungen. Grundlage dafür bildet § 13 Absatz 1 des Batteriegesetzes
(BattG). Dort wird die Rücknahme von Geräte-Altbatterien geregelt, die durch den Endverbraucher vom Elektro- oder Elektronikgerät zu trennen sind. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Wahl, ob Sie die Batterien in einem Geschäft, das Batterien verkauft, zurückgeben wollen oder bei den Entsorgungseinrichtungen der Stadt Braunschweig, die durch die ALBA Braunschweig GmbH (ALBA) als beauftragte Dritte betrieben werden. Dies sind das Abfallentsorgungszentrum Watenbüttel, der Kleinanliefererplatz auf dem Betriebsgelände von ALBA an der Frankfurter Straße und das Schadstoffmobil an den Haltepunkten.
Mit den vorgeschlagenen Satzungsänderungen wird die Abfallentsorgungssatzung an die aktuelle Rechtslage angepasst. Gleichzeitig werden die Regelungen im Hinblick auf Batterien in § 10 Absatz 4 der Abfallentsorgungssatzung konzentriert und entsprechende redaktionelle Anpassungen in § 4 und § 8 vorgenommen. Die Änderungen sind mit ALBA abgestimmt.
- Nach einer Sitzung des Bauausschusses vom 9. März 2021 war zu prüfen, ob das öffentliche Recht in Braunschweig zugunsten der Abfallsituation bei Veranstaltungen zu verbessern ist. Der aktuelle Stand ist, dass das EU-Recht nach und nach stärker greift und z. B. Einwegplastik zunehmend seltener in Verkehr gebracht wird. Lokale Steuern auf Verpackungen in anderen Orten sind zumindest vorläufig vor Gericht gescheitert.
Als erster Schritt ist nach dem In-Kraft-Treten der geänderten Satzung vorgesehen, dass bei öffentlichen Veranstaltungen Abfälle vermieden werden sowie Speisen und Getränke in Mehrwegbehältnissen ausgegeben werden sollen. Dabei ist die Regelung als Soll-Vorschrift vorgesehen, weil ansonsten zu befürchten ist, dass die Infrastruktur innerhalb des Stadtgebietes Braunschweig für eine zwingende Vorgabe überfordert sein könnte. Es könnte teilweise zu Überforderungen kommen, was die Stromversorgung bzw. Frisch- und Abwasser angeht oder weil Spülmöglichkeiten fehlen. Vor der Einführung einer zwingenden Vorgabe wären zunächst Verbesserungen zu schaffen.
Diesbezüglich wird § 13 um den Absatz 5 erweitert. Bezüglich der Änderung wurde die Stadtmarketing Braunschweig GmbH mit einbezogen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
116,2 kB
|
