Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-20513

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Dem Städtebaulichen Gesamtkonzept für das Fördergebiet „Soziale Stadt – Donauviertel“ (Stand 2022) wird als Grundlage für die weitere Durchführung der Sanierung im Donauviertel zugestimmt.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Beschlusskompetenz

 

Mit dem Beschluss sollen grundlegende Ziele der Entwicklung im Donauviertel festgesetzt werden. Damit handelt es sich um eine Aufgabe die gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG dem Rat als Beschlussorgan zugewiesen ist.

 

Anlass

 

Im Jahr 2015 wurde das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) für das Fördergebiet „Soziale Stadt Donauviertel“ zur Programmanmeldung von dem Sanierungsträger GOS mbH erstellt. Im Programmjahr 2016 erfolgte die Aufnahme in die Städtebauförderungskomponente „Soziale Stadt“, seit 2020 unter dem Namen „Sozialer Zusammenhalt“. Den Bestimmungen des § 171 e BauGB entsprechend, wurde das Stadterneuerungsgebiet per Ratsbeschluss am 6. Dezember 2016 als satzungsfreies Fördergebiet festgelegt.

 

Teilmaßnahme des IEK ist es, im Zuge der Vorbereitung der Sanierung (§ 140 BauGB), eine städtebauliche Rahmen- bzw. Fachplanung für die städtebauliche, freiraumplanerische und weitere projekt- und planungsbezogene Untersuchungen zu erstellen.

 

r das Fördergebiet „Soziale Stadt Donauviertel“ wurden im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung drei Planungsbüros aufgefordert, handlungs- und fachbezogene Konzepte zu erarbeiten. Eine dezernatsübergreifende verwaltungsinterne Jury wählte unter den Beiträgen das Büro Welp von Klitzing für die Bearbeitung des Städtebaulichen Gesamtkonzeptes aus. Die Aktualisierung des IEK und die Erstellung des Städtebaulichen Gesamtkonzeptes erfolgte zeitlich parallel. Daher flossen die Erkenntnisse aus der Bewohnerbeteiligungen auch in den Rahmenplan ein.

 

Das Städtebauliche Gesamtkonzept besteht aus einer Plangrundlage (Rahmenplan) sowie einer begleitenden textlichen Erläuterung in Form eines Booklets. Das Sdtebauliche Gesamtkonzept hat die Aufgabe, im Vorfeld der rechtsverbindlichen Planung durch einen kooperativen Beteiligungsprozess etwaige Konflikte zu erkennen und/oder auszugleichen. Dabei geht es um die Konkretisierung der Entwicklungsziele für das Fördergebiet „Soziale Stadt - Donauviertel“. Als informelles Planungsinstrument werden im Rahmenplan gestalterische, ordnende und auf die Nutzung bezogene Ziele beschrieben noch ohne rechtsverbindlichen Charakter oder ausführungsreifen Planungsstand, um als Entscheidungshilfe für die im Integrierten Entwicklungskonzept (IEK) angestrebten Maßnahmen und Handlungsschwerpunkte zu unterstützen und die ersten räumlichen Vorstellungen zu visualisieren und einen Eindruck von möglichen Qualitäten zu geben.r die Umsetzung der Ideen muss eine Konkretisierung der Einzelmaßnahmen erfolgen. So erfordern beispielsweise die Projekte im Wohnumfeld sowie in den öffentlichen und privaten Grün- und Freiflächen umfangreiche Maßnahmen ein abgestimmtes Gesamtkonzept. In allen gebietsbezogenen Planungen wird die Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Stadtteilakteure berücksichtigt und durch die verwaltungsinternen Fachstellen begleitet z.B. Thema Naturschutz o.ä.

 

Das städtebauliche Gesamtkonzept wurde verwaltungsintern abgestimmt und unter Beteiligung der Wohnungsunternehmen mit größerem Wohnungsbestand im Donauviertel fertig gestellt.

 

Das Ergebnis ist eine Broschüre mit textlichen und bildlichen Erläuterungen des Städtebaulichen Gesamtkonzeptes für das Fördergebiet „Soziale Stadt Donauviertel“ sowie die planerische Darstellung (Rahmenplan).

 

Der Rahmenplan ist nicht rechtlich bindend und dient als Grundlage für die spätere Planung und Umsetzung für die Stadt Braunschweig und den (privaten) Grundstückseigentümernhrend des Umsetzungszeitraums der Städtebauförderungsmaßnahme und darüber hinaus.

 

Sofern sich aus dem städtebaulichen Gesamtkonzept im Vergleich zum Entwicklungskonzept zusätzliche Maßnahmen oder Kostensteigerungen bei vorhandenen Maßnahmen ergeben, werden diese durch Wegfall von anderen Maßnahmen bzw. Kostenreduzierungen bei anderen Maßnahmen kompensiert, so dass der Gesamtkostenrahmen (siehe Integriertes Entwicklungskonzept) eingehalten wird.

 

Das Gesamtkonzept enthält städtebauliche Vorschläge und Planungsbeispiele, für deren Realisierung Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, die derzeit noch nicht gegeben sind. Es kann daher im Einzelfall Ergebnis des weiteren Planungsprozesses sein, einzelne Planungsideen zu modifizieren oder gar aufzugeben, wenn sich die Maßnahmen als nicht umsetz- oder finanzierbar erweisen. Im nordöstlichen Teilbereich des Fördergebiets an der Ludwig-Winter-Straße ist in der aktuellen Planung die Entwicklung eines Grundschulstandortes vorgesehen. In diesem Zusammenhang wird u.a. die Verlagerung des Festplatzes geprüft.

 

Beteiligung

 

Die Mitglieder des Rundes Tisches Donauviertel sind in den Erstellungsprozess einbezogen und beteiligt worden, zuletzt in der Sitzung vom 16.02.2023 in der auch das IEK präsentiert wurde. Der Runde Tisch wird am 25.05.2023 in die Beratungsfolge einbezogen.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise