Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21377

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

r das im Betreff bezeichnete Stadtgebiet, das in Anlage 2b dargestellt ist, wird gemäß §§ 14 ff. Baugesetzbuch (BauGB) die als Anlage beigefügte Veränderungssperre für zwei Jahre als Satzung beschlossen."

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

Die Zuständigkeit des Rates für den Satzungsbeschluss ergibt sich aus § 58 (1) Nr. 5 NKomVG.

 

Begründung

Parallel zu dieser Vorlage schlägt die Verwaltung vor, dass für das Stadtgebiet zwischen Neustadtring, Diesterwegstraße, Hermannstraße und Ernst-Amme-Straße die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Neustadtring / Hermann-straße“, NP 47, beschlossen wird. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden insbesondere folgende Planungsziele verfolgt (siehe DS 23-21376):

 

  • Sicherung von Flächen für öffentliche grüne Infrastruktureinrichtungen, wie Kinderspielplatz, Anbindung an das Freizeitwegenetz
  • Verbesserung der privaten Grünstrukturen
  • Deckung des KITA-Bedarfes aus dem Gebiet und der Umgebung
  • Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
  • Prüfung der Anwendung des kommunalen Baulandmodells

 

r das Grundstück Neustadtring 8 liegt der Verwaltung eine Bauvoranfrage vor r die Entwicklung einer Wohnbebauung mit ergänzenden Dienstleistungen und Handel.

 

Zur Sicherung der Planungsziele ist der Erlass einer Veränderungssperre notwendig. Für Vorhaben, die den Planungszielen nicht widersprechen, kann eine Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt werden.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise