Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-21504-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Raumproblem der Kleinen Burg durch Nutzung von Leerständen in der Innenstadt lösen?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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zur Kenntnis
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09.06.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die oben stehende Anfrage der BIBS-Fraktion beantwortet die Verwaltung wie folgt:
Zu Frage 1.:
Die Markterkundung im Januar 2023 hatte zum Ziel, neben der Erstellung der Schulerweiterung durch einen Investor auf dessen Grundstück den Verkauf eines geeigneten Grundstücks, ggf. mit Bestandsgebäude, auszuloten. Aufgrund vergaberechtlicher Randbedingungen (s. Antwort zu 2. + 3.), die parallel geklärt werden konnten, soll nun eine Eigenrealisierung umgesetzt werden. Hierzu ergab die Markterkundung kein wirtschaftliches Ergebnis. Die Verwaltung steht dennoch in Kontakt mit möglichen Anbietern.
Zu den Fragen 2. und 3.:
Die Unterbringung von schulischen Einrichtungen, wie etwa des Gymnasiums Kleine Burg oder der Johannes-Selenka-Schule, in Leerständen wird in diesem Rahmen mitbetrachtet. Die rechtlichen Vorgaben bedingen jedoch ein komplexes Vergabeverfahren, wenn eine Fremd-Immobilie für eine konkrete Nutzung von Dritten umgebaut / gebaut wird. Deshalb wurde von der Verwaltung in der Ratsmitteilung DS 23-20889 ‚Handlungs- und Investitionspaket: Bildungs- und Arbeitsort Innenstadt‘ festgelegt, dass eine Immobilie durch die Stadt Braunschweig erworben werden soll, bevor eine Schule darin untergebracht wird. Das heißt, jedes Vorhaben setzt die Verkaufsbereitschaft der Immobilieneigentümer voraus.
Die Verwaltung steht im Rahmen der Umsetzung des Handlungs- und Investitionspakets Bildungs- und Arbeitsort Innenstadt im Austausch mit den Immobilieneigentümern der großen Leerstände sowie weiterer Grundstücke und Objekte.
