Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-21343
Grunddaten
- Betreff:
-
Basketball-Campus Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
|
zur Kenntnis
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Planung und Hochbau
|
zur Kenntnis
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
|
|
|
|
|
30.06.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
An der Hamburger Straße, nordwestlich des Stadions, ist laut einer Bauvoranfrage der Bau eines aufgeständerten Gebäudes mit zwei Basketball-Hallen und ergänzenden Funktionen vorgesehen.
Der Basketball-Campus, der den Basketballern nach Abriss der Tunica-Sporthalle die notwendigen Trainingskapazitäten zur Verfügung stellen soll, hat einen geplanten Durchmesser von ca. 80 m und eine Gebäudehöhe von ca. 17,30 m. Im Erdgeschoss sowie im 1. und 2. Obergeschoss sind Parkplätze vorgesehen. Das Erdgeschoss ist aufgeständert und bietet Platz für 228 Pkw-Stellplätze oder 22 Bus-Stellplätze für den Spieltag des BTSV. Insgesamt sind im 1. und 2. Obergeschoss weitere 307 Stellplätze geplant. Im 3. und 4. Obergeschoss sind zwei Sporthallen sowie Flächen für Büros, wie auch sportliche und ärztliche Nutzungen vorgesehen.
Das Bauvorhaben wird von der Verwaltung positiv gesehen. Die vorgesehene Höhenentwicklung ist im Zusammenhang mit dem Stadionbaukörper zu sehen. Die vorgesehene Höhe, die das Stadion um ca. 1,80 m übertrifft, wird aber als Obergrenze einer möglichen Bebauung angesehen. Ggf. auf dem Dach unterzubringende technische Anlagen dürfen von der Straße aus optisch nicht in Erscheinung treten. Nach diesen Maßgaben kann einer Befreiung von der Festsetzung im Bebauungsplan Rühmer Weg RA 48 als öffentliche Parkplatzfläche zugestimmt werden.
Aussagen zur Höhe der künftigen Geräuschimmissionen liegen noch nicht vor und sind im Baugenehmigungsverfahren durch ein Schallgutachten zu beurteilen.
Weiteres Vorgehen:
Die Bauvoranfrage soll positiv beschieden werden. Die hier angesprochenen Sachverhalte werden in den Bauvorbescheid aufgenommen. Der Antragsteller hat diese in der weiteren Entwicklung der Planung zu berücksichtigen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
578,1 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
