Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21543

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Rat beschließt die Einführung eines 365 € - Jobtickets für die Mitarbeitenden der Stadt Braunschweig. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Rahmenvertrag zur Abnahme von Jobtickets des Deutschlandtickets durch Mitarbeitende mit dem Verkehrsverbund Region Braunschweig zu schließen, um Arbeitgeberzuschüsse an die Mitarbeitenden auszahlen zu können.“

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Stadtverwaltung Braunschweig beabsichtigt für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das seit dem 1. Mai 2023 erhältliche und bundesweit gültige 49-Euro-Ticket (Deutschlandticket) als vergünstigtes „365 € - Jobticket“ einzuführen. Ziel ist es zum einen, ein attraktives Angebot zum öffentlichen Personennahverkehr PNV) zu schaffen, das diese klimafreundliche Mobilität zeitgemäß in der öffentlichen Verwaltung verankert und die Verkehrswende aktiv fördert. Zum anderen soll eine gute ÖPNV Verbindung zu günstigen Konditionen die Attraktivität der Stadt als große Arbeitgeberin in der Region in Zeiten des Fachkräftemangels erhöhen und positiv zur Zufriedenheit der Mitarbeitenden und ihrer Bindung an die Stadtverwaltung beitragen.

 

Voraussetzung für die Gewährung der Jobtickets ist der Abschluss eines Rahmenvertrags durch die Stadtverwaltung mit dem Verkehrsverbund Region Braunschweig (VRB). Der VRB bietet vertraglich auf der Grundlage des Deutschlandtickets ein monatlich ndbares Jobticket („Deutschlandticket Job“) im Abonnement, für das er seinen Kunden einen Rabatt von 5 % gewährt. Dieses setzt einen Fahrgeldzuschuss der Stadtverwaltung (Arbeitgeberzuschuss) voraus, mit dem diese sich mit einem monatlich festen Betrag an den Abonnementkosten ihrer Mitarbeitenden beteiligt.

 

Die Stadtverwaltung will diese Möglichkeit nutzen und ihren Mitarbeitenden das „Deutschlandticket Job“ als sogenanntes „365 € - Jobticket“ durch einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von zzt. 16,55 € pro Monat anbieten, so dass nach Rabatt des VRB ein monatlicher Preis von 30,00 € zu zahlen ist.

 

 

 

 

365 € - Jobticket

Preis Deutschlandticket     49,00  

Preis Jobticket (5 % Rabatt VRB)   46,55  

AG-Zuschuss Stadtverwaltung (33,78 %)          16,55 

Preis für Mitarbeitende (mtl.)                30,00  

 

Jahres-Abonnement:

Preis Mitarbeitende pro Jahr    360,00 

AG-Zuschuss pro Jahr:    198,60 

 

 

Die Bezuschussung für Tarifbeschäftigte wird durch die Zustimmung des Präsidiums des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Niedersachsen vom 11. Mai 2023 ermöglicht, wodurch ein optionaler Zuschuss zum ÖPNV in die Liste der allgemein zugelassenen übertariflichen Leistungen aufgenommen wurde.

 

Eine entsprechende Ermächtigung für die Beamtinnen und Beamten fehlt bislang im Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG), so dass die Verwaltung die Zustimmung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport zur Bezuschussung des ÖPNV in Form eines 365 € - Jobtickets“ gemäß § 20 Abs. 4 NBesG beantragt hat. Für Mitarbeitende im Beamtenverhältnis kann das Jobticket daher erst nach dieser Zustimmung gewährt werden, von dieser wird jedoch ausgegangen.

 

Der in der Umsetzung frühestmögliche Bezug von 365 € - Jobtickets durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird zum 1. August 2023 angestrebt. Die rückwirkende Bezuschussung eines (nachgewiesenen) Jobtickets für die Monate Juni und Juli 2023 ist geplant.

 

Die Finanzierung erfolgt aus den laufenden Personalaufwendungen. Im Doppelhaushalt 2023/2024 sind für die Bezuschussung grundsätzlich keine entsprechenden Aufwendungen eingeplant, da die Realisierung des Jobtickets in dieser Form zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses noch nicht vorgesehen war. Die Verwaltung geht davon aus, dass das Jobticket monatlich von ca. 1.500 Mitarbeitenden abgenommen wird. Hierdurch werden sich in den Jahren 2023 und 2024 voraussichtlich ungeplante Aufwendungen in Höhe von rd.174.000 EUR sowie 298.000 EUR ergeben. Die Personalkostenhochrechnung für den Monat April (23-21299) prognostiziert für das Jahr 2023 bereits einen Minderbedarf in Höhe von rund 1,3 Mio. EUR. Das Jobticket wird daher im Jahr 2023 innerhalb des Personalaufwandes zu keiner Mehrbelastung führen. Für das Jahr 2024 ist vorgesehen, eingesparte Personalaufwendungen des Jahres 2023 als Haushaltsreste zu übertragen und hierdurch die ungeplanten Aufwendungen für das Jobticket zu kompensieren

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise