Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-21328-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausweitung und Verdichtung der Parkzonen für E-Scooter
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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13.06.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung erreichten in letzter Zeit mehrere Anträge (DS 22-19802, DS 22-19834, DS 22-19905, DS 22-19943, DS 22-20210, DS 23-20578) aus verschiedenen Stadtbezirksräten und eine Anfrage aus dem AMTA (DS 23-21328) zur Ausweitung/Anpassung von E-Scooter-Parkzonen. Zu diesen wird zusammenfassend mit dieser DS wie folgt Stellung genommen:
Am Hauptbahnhof und in der Innenstadt hatte das Problem achtlos abgestellter E-Scooter ein Ausmaß angenommen, das eine Gegenmaßnahme erforderte. Durch die ausgewiesenen Standflächen am Hauptbahnhof und in der Innenstadt werden Gefährdungen und Behinderungen durch falsch abgestellte E-Scooter reduziert, und auch das Stadtbild profitiert. Diese Maßnahme war nur in Absprache und auf freiwilliger Basis der Anbieter möglich, da ein hybrides System aus Parkzonen und dem Freefloating-Modell innerhalb eines Bediengebiets nicht dem klassischen Geschäftsmodell der Betreiber entspricht. Die Zahl der entsprechenden Beschwerden hat durch diese Maßnahme signifikant abgenommen.
Außerhalb der Okerumflut werden E-Scooter weiterhin im Freefloating-Modell, d.h. stationslos, abgestellt und entliehen. Es ist gleichwohl auf ein behinderungsfreies und verkehrssicheres Abstellen zu achten.
Zu 1.: Im Rahmen eines Evaluationsprozesses prüft die Verwaltung gemeinsam mit den Betreibern, ob sich das Konzept der Parkzonen perspektivisch auf alle Stadtbezirke ausweiten lässt. Der Evaluationsprozess wird voraussichtlich Ende 2023 abgeschlossen sein. Ob dann weitere Parkzonen eingerichtet werden, hängt vom Ergebnis der Evaluation und der Bereitschaft zur Umsetzung durch die Anbieter ab.
Zu 2.: Der Verwaltung liegen keine Daten vor, aus denen sich die Auslastung bzw. das Nutzungsverhalten der bisherigen Parkzonen qualitativ oder quantitativ für alle Betreiber analysieren lässt. Die Verwaltung hat bei den Anbietern nachgefragt, ob und wenn ja, welche Daten dieser Art dort vorliegen und ob diese herausgegeben werden könnten. Diese werden dann in den Evaluierungsprozess einfließen.
Zu 3.: Die Anzahl und Lage der Parkzonen wurde mit den Betreibern abgestimmt. Aufgrund begrenzter Flächenverfügbarkeiten insbesondere in der Innenstadt ist eine Nachverdichtung des flächendeckenden Netzes innerhalb der Okerumflut nicht vorgesehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass es keine rechtliche Handhabe gibt, die Betreiber zu der Einrichtung von Parkzonen verpflichten.
Da dieses Thema möglicherweise in weiteren Stadtbezirksräten diskutiert wird, erhalten alle Stadtbezirksräte diese DS zur Kenntnisnahme.
