Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21563-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2023 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
|
Vorberatung
|
|
|
|
15.06.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
27.06.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
5. Teilhaushalt Fachbereich Feuerwehr
Zeile 27 Erwerb von beweglichem Sachvermögen
Projekt 5E.370030 ELW II (FF) / Beschaffung
Sachkonto 783110 Erw. imm. + bew. VermGgst.>1000Eur-Projekte
Bei dem o. g. Projekt werden überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 410.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2023: 0,00 €
Haushaltsreste 2022/2023 1.000.000,00 €
überplanmäßig beantragte Auszahlung: 410.000,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 1.410.000,00 €
In 2023 soll schnellstmöglich die Ersatzbeschaffung des Einsatzleitwagens II (ELW II) für die Freiwillige Feuerwehr Innenstadt in die Wege geleitet werden. Ursprünglich sind 1 Mio. € für die Beschaffung eingeplant worden.
Kurzfristig vor dem beabsichtigten Ausschreibungsbeginn erfolgten vergaberechtskonforme Auftragswertschätzungen. Diese ergaben einen zusätzlichen Finanzbedarf im Umfang von 410.000 €. Es wird mit Gesamtkosten von 1,41 Mio. € gerechnet.
Zur erforderlichen Berücksichtigung aktueller einsatztaktischer Rahmenbedingungen und gegebener technischer Herstellungsmöglichkeiten, erfolgte die endgültige Bedarfsklärung und bedarfsgerechte Festlegung der zu stellenden Leistungsanforderungen für einen ELW II zeitnah vor Ausschreibungbeginn. Neben einer inflations- und marktbedingten Situation begründet auch diese Anpassung den gestiegenen finanziellen Bedarf.
Die technische Betriebssicherheit ist aufgrund des Alters des alten ELW II nicht mehr gegeben. Zudem ist eine dringend erforderliche technische Anbindung an das neue Einsatzleitsystem mit dem derzeit vorhandenen Fahrzeug nicht möglich. Somit ist eine Neubeschaffung des ELW II zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes des Feuerwehr dringend erforderlich. Hieraus ergibt sich die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Finanzierung.
Die Haushaltsmittel in Höhe von 1.000.000,00 € des Einzelprojektes werden zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses 2022 für die Übertragung in das Haushaltsjahr 2023 beantragt. Die für die allumfängliche Beschaffung des notwendigen Fahrzeuges zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 410.000 € sollen überplanmäßig bereitgestellt werden.
Folgende Haushaltsmittel stehen zur Deckung frei zur Verfügung:
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € |
Minderauszahlungen | 5E.370038.00.510 / 783110 | LF 3000 FF Bienrode / Beschaffung / Erw. imm. + bew. VermGgst.>1000Eur-Projekte | 400.000,00 € |
Minderauszahlungen | 5S.370007.00.500.006 / 783110 | Beschaff. v. Spezialfahrz. BF / Erw. imm. + bew. VermGgst.>1000Eur-Projekte | 10.000,00 € |
