Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21563-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.“


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


5. Teilhaushalt Fachbereich Feuerwehr

 

Zeile 27     Erwerb von beweglichem Sachvermögen

Projekt      5E.370030 ELW II (FF) / Beschaffung

Sachkonto     783110 Erw. imm. + bew. VermGgst.>1000Eur-Projekte

 

Bei dem o. g. Projekt werden überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 410.000,00 beantragt.

 

Haushaltsansatz 2023: 0,00

Haushaltsreste 2022/2023 1.000.000,00 €

überplanmäßig beantragte Auszahlung: 410.000,00 €

neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 1.410.000,00 €

 

In 2023 soll schnellstmöglich die Ersatzbeschaffung des Einsatzleitwagens II (ELW II) für die Freiwillige Feuerwehr Innenstadt in die Wege geleitet werden. Ursprünglich sind 1 Mio. €r die Beschaffung eingeplant worden.

 

Kurzfristig vor dem beabsichtigten Ausschreibungsbeginn erfolgten vergaberechtskonforme Auftragswertschätzungen. Diese ergaben einen zusätzlichen Finanzbedarf im Umfang von 410.000 €. Es wird mit Gesamtkosten von 1,41 Mio. € gerechnet.

 


Zur erforderlichen Berücksichtigung aktueller einsatztaktischer Rahmenbedingungen und gegebener technischer Herstellungsmöglichkeiten, erfolgte die endgültige Bedarfsklärung und bedarfsgerechte Festlegung der zu stellenden Leistungsanforderungen für einen ELW II zeitnah vor Ausschreibungbeginn. Neben einer inflations- und marktbedingten Situation begründet auch diese Anpassung den gestiegenen finanziellen Bedarf.

 

Die technische Betriebssicherheit ist aufgrund des Alters des alten ELW II nicht mehr gegeben. Zudem ist eine dringend erforderliche technische Anbindung an das neue Einsatzleitsystem mit dem derzeit vorhandenen Fahrzeug nicht möglich. Somit ist eine Neubeschaffung des ELW II zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes des Feuerwehr dringend erforderlich. Hieraus ergibt sich die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Finanzierung.

 

Die Haushaltsmittel in Höhe von 1.000.000,00 € des Einzelprojektes werden zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses 2022 für die Übertragung in das Haushaltsjahr 2023 beantragt. Die für die allumfängliche Beschaffung des notwendigen Fahrzeuges zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 410.000 € sollen überplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Folgende Haushaltsmittel stehen zur Deckung frei zur Verfügung:

 

 

Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag in €

Minderauszahlungen

5E.370038.00.510 /

783110

LF 3000 FF Bienrode / Beschaffung / Erw. imm. + bew. VermGgst.>1000Eur-Projekte

400.000,00 €

Minderauszahlungen

5S.370007.00.500.006 /

783110

Beschaff. v. Spezialfahrz. BF / Erw. imm. + bew. VermGgst.>1000Eur-Projekte

10.000,00 €

 


 

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