Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-21545-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschleunigte Genehmigung von Photovoltaik-Anlagen (Dach, künstliche Struktur und Freifläche) und Wärmepumpen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle; 68 Fachbereich Umwelt
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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zur Kenntnis
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14.06.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion vom 01.06.2023 wie folgt:
Zu 1.:
In der praktischen Umsetzung hat der in der Anfrage genannte § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) keinen absoluten Anwendungsvorrang vor fachgesetzlichen Regelungen. Eine Abwägungs-/Ermessensentscheidung findet – so wie bislang auch – immer im Einzelfall statt. Somit sind die durch ein Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien tangierten Schutzgüter zunächst zu ermitteln und abzuwägen sowie die einzelfallspezifischen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Den erneuerbaren Energien ist in diesem Kontext ein besonderes Gewicht beizumessen. Hilfestellung bei der Abwägung bieten Leitfäden des Landes zu den Themen Photovoltaikanlagen und Geothermie. Aus diesen Gründen hält die Verwaltung eine Entscheidungsrichtlinie nicht für erforderlich.
Zu 2.:
Einzelne Anträge für PV-Anlagen oder Wärmepumpen gehen bisher selten ein. Das ist u.a. darin begründet, dass die Niedersächsische Bauordnung die Verfahrensfreiheit für Wärmepumpen und Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren innerhalb eines bestimmten Rahmens (bis 3 m Höhe und 9 m Länge, auf und an Dächern und Fassaden) regelt. Daher wurden in 2023 seitens der Bauordnung lediglich drei Abweichungsanträge (Reduktion der Abstände zur Brandwand), ein Antrag auf Befreiung für eine Wärmepumpe (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes) und eine Bauvoranfrage zur Errichtung und Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanalage gestellt. Zwei Abweichungsanträge wurden in dem Zeitraum von zwei Wochen beschieden, ein Abweichungsantrag, ein Antrag auf Befreiung und die Bauvoranfrage sind noch innerhalb der Fristvorgabe in der Bearbeitung. Hinzu kommen 8 wasserrechtliche Genehmigungsverfahren, die innerhalb der Frist entschieden wurden.
Zu 3.:
Bürgerinnen und Bürger sowie Installationsbetriebe erhalten Informationen zu den verbindlichen Genehmigungsfristen z. B. auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz oder über eine Google-Abfrage, die auf Seiten verschiedener Verbände aus dem Bereich der erneuerbaren Energien oder unmittelbar auf die EU-Recht-Seite (www.eur-lex.europa.eu) verweist, bzw. über die Innung. Angesichts der unter Nr. 2 genannten, kurzen Genehmigungszeiten sind eigene Informationen der Stadt Braunschweig entbehrlich.
