Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-21541-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Geplanter Ausbau der Fern- bzw. Nahwärme
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Beteiligt:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation; 68 Fachbereich Umwelt; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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zur Kenntnis
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14.06.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die kommunale Wärmeplanung (KWP) hat das Ziel, die künftige treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu skizzieren. In Niedersachsen wurde die KWP über das Niedersächsische Klimaschutzgesetz (NKlimaG) für Kommunen verpflichtend eingeführt. Innerhalb der Verwaltung hat hierzu bereits zu Jahresbeginn 2023 eine Projektgruppe ihre Arbeit aufgenommen. Sie hat die Aufgabe, in den ersten Schritten relevante Stellen der Stadtverwaltung zu diesem Thema zu vernetzen und unter externer wissenschaftlicher Begleitung einen Wärmeplan zu erstellen.
Die KWP ist nach aktueller Gesetzeslage informeller Natur. Gegenwärtig befindet sich ein Bundesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung im parlamentarischen Verfahren. Es kann noch nicht abgesehen werden, wie sich dieses ggf. noch auswirken wird.
Der Träger der Konzession Fernwärme BS|ENERGY wurde für die Beantwortung der Anfrage einbezogen.
Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
BS|ENERGY prüft die Fernwärme-Erschließung eines möglichst großen Teils des Braunschweiger Stadtgebietes schrittweise bis zum Jahr 2045. Neben der Erfüllung des Dekarbonisierungsziels steht hierbei die technische und wirtschaftliche Machbarkeit im Fokus. Aktuell sind bindende Aussagen zum weiteren Fernwärmeausbau in Braunschweig nur begrenzt möglich, da die genannten rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen noch nicht feststehen. Dies betrifft neben dem aktuell in Diskussion befindlichen Gebäudeenergiegesetz (Verbot von neuen Gas- und Ölheizungen) u.a. auch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze und die bereits erwähnte kommunale Wärmeplanung.
Die Priorität der Wärmeversorgung liegt für BS|Energy grundsätzlich zunächst auf verdichtetem Wohnraum (Geschosswohnungsbau) in Braunschweig, da hier die größten Potenziale zur Dekarbonisierung bestehen und die Bürgerinnen und Bürgern weniger Alternativen zum Wechsel der Wärmeversorgung als bei Einfamilienhäusern haben.
Die Betrachtungen zum Ausbau der Fernwärme umfassen auch Neubaugebiete in Braunschweig, deren angemessene Wärmeversorgung jeweils individuell und in Abhängigkeit von gesetzlichen Rahmenbedingungen zu prüfen ist.
Zu Frage 2:
Aus heutiger Sicht ist es wahrscheinlich, dass Neubaugebiete mit Wärme aus dezentralen Nahwärmenetzen versorgt werden. Ähnliche Lösungen bestehen bereits in Stöckheim (Am Zoo und Stöckheim Süd). Auch im Bereich Wenden-West entsteht ein Nahwärmenetz. Künftig wird die Versorgung der Nahwärmenetze der BS|Energy voraussichtlich klimaneutral erfolgen.
Für Gebiete in Planung bzw. in Vorbereitung, die angrenzend an das bereits bestehende Netz entstehen, wird der Anschluss an das Bestandsnetz prioritär geprüft und verfolgt. Dies betrifft auch den 3. Bauabschnitt im nördlichen Ringgebiet (Jütenring) und die Feldstraße.
Zu Frage 3:
Der Anschluss weiterer Gebäude an bestehende Leitungen ist im Einzelfall technisch und wirtschaftlich zu prüfen.
