Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 23-21609
Grunddaten
- Betreff:
-
Ganztagsbetreuung in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Beantwortung
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27.06.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ab 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder stufenweise eingeführt. Dafür müssen die Betreuungsangebote ausgebaut und gleichzeitig die Qualität gesichert werden. Für Grundschulkinder gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Ganztagsbetreuung. Dies kann zum einen über Horte als sozialpädagogische Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und zum anderen als Schulkindbetreuung in Form der offenen Ganztagsschule geschehen.
Horte
Sie bieten Betreuung vor und/oder nach dem Unterricht sowie oft auch in den Ferien an. Die Trägerschaft der Horte ist unterschiedlich und wird bisher von der Kommune, von Wohlfahrtsverbänden oder anderen Organisationen übernommen. Die Anmeldung und Nutzung eines Horts ist in der Regel freiwillig und bedarf einer separaten Anmeldung. Horte bieten oft verschiedene pädagogische Angebote und Freizeitmöglichkeiten für die Kinder. Als Beispiel für eine Hortbetreuung kann die Braunschweiger Waldorfschule herangezogen werden. Aktuell hat die Stadt Braunschweig mit der Waldorfschule eine Kooperation zur Schulkindbetreuung am Nachmittag. An der Schule gibt es zwei Hortgruppen, die von der Stadt finanziell gefördert werden.
Schulkindbetreuung
Sie findet in den Räumlichkeiten der Schulen in Braunschweig statt. Sie umfasst die Betreuung am Nachmittag nach dem regulären Unterricht. In der Schulkindbetreuung können pädagogische Angebote, Freizeitaktivitäten und schulisches Lernen miteinander verknüpft sein. Die Teilnahme an der Schulkindbetreuung kann verpflichtend sein, wenn Eltern keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder haben.
Durch den niedersächsischen Gesetzgeber sind beide Formen zulässig. Bei der Erreichung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung kann je nach örtlicher oder räumlicher Begebenheit beziehungsweise unterschiedlicher anderer äußeren Einflussfaktoren mal die eine und mal die andere Lösung besser für die Kinder sein.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Lösung entwickelt die Stadt Braunschweig für Freie Schulen – auch solche mit bereits bestehendem Ganztagsangebot – bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung?
2. Welche Betreuungsangebote werden zukünftig zur Verfügung stehen, vor allem vor dem Hintergrund wenn das Land Niedersachsen den Hort und die Schulkindbetreuung auch nach 2026 als Angebot zulassen würde?
3. Wie werden diese finanziert?
